Auch als Sachverständiger werde ich oft mit Abmahnungen konfrontiert. Seit einigen Monaten müssen Online-Händler in ihrem Online-Shop und auch bei den Angeboten auf Ebay, Amazon etc. unbedingt einen Hinweis auf die Internetplattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) vorhalten.
Dabei empfiehlt sich dringend, den Link im Impressum oder den „Rechtlichen Informationen des Anbieters“ einzufügen. Fehlt dieser Link, so kann dies ohne weiteres eine teure kostenpflichtige Abmahnung zur Folge haben. Abmahner haben ein leichtes Spiel. Mit einem kurzen Blick auf das Impressum können Sie erkennen, ob der erforderliche Hinweis auf die OS-Plattform gegeben ist oder nicht. Deswegen werden Online-Händler derzeit mit Abmahnungen wegen des fehlenden Hinweises auf die OS-Plattform geradezu überschwemmt.
Viele Händler wissen nicht, dass hier ein Abmahnschutz bereits ab 15,00 EUR netto erhältlich ist. Machen Sie es Abmahnern nicht so leicht! Beugen Sie vor! Wollen Sie zukünftig ohne lästige und teure Abmahnungen handeln, dann empfehle ich den Abmahnschutzbrief.
Link auf die OS-Plattform
Die EU-Kommission hat diesen Link als Link auf die OS-Plattform bekannt gegeben: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.