Erwerb und Besitz menschlicher Schädel: Ein umfassender Leitfaden

Ist es gestattet, einen echten menschlichen Schädel zu besitzen? Diese Frage wirft ein komplexes Geflecht ethischer und rechtlicher Überlegungen auf. Ermittlungsbehörden, Anwälte und sogar Privatpersonen könnten aus diversen Gründen mit menschlichen Überresten konfrontiert werden. Basierend auf meiner langjährigen Erfahrung und umfangreichen Kenntnissen auf diesem Gebiet habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, einen umfassenden Leitfaden zu erstellen.

Grundsätzlich ist es legal, einen menschlichen Schädel zu besitzen.

Jedoch muss diese Aussage im Kontext ethischer Prinzipien und Gesetze gesehen werden, die den Respekt vor den Verstorbenen betonen. Die genaue

Abb.: Weiblicher Schädel, London, 16. Jahrhundert, geschätztes Sterbealter ca. 20 Jahre, professionelle Restauration

Herkunft und Provenienz eines Schädels sind entscheidend für die Bewertung seiner Legalität. Mein Leitfaden fungiert als vertrauenswürdige, neutrale Informationsquelle, basierend auf aktuellen Gesetzen und ethischen Standards. Das Ziel besteht darin, eine ausgewogene Perspektive zwischen wissenschaftlicher Relevanz und kultureller Bedeutung der Schädel sowie dem Respekt vor den Verstorbenen zu bieten.

Dieser Leitfaden passt sich an sich ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen an und soll eine solide Basis für Entscheidungen liefern. Mein Bestreben ist es, zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit menschlichen Überresten beizutragen.

In der wissenschaftlichen Gemeinschaft spielen menschliche Überreste eine bedeutende Rolle; jedoch existieren keine expliziten gesetzlichen Regelungen zur Kontrolle dieser Praktiken. Der Umgang mit menschlichen Überresten variiert zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und Privatpersonen.

Der Besitz eines menschlichen Schädels wirft Fragen auf – was könnte dagegensprechen?

§ 17, § 18 – Transplantationsgesetz, Abschnitt 6 – Verbotsvorschriften
Das Transplantationsgesetz in Deutschland, das auch in anderen Ländern existiert, legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entnahme, Vermittlung und Übertragung von menschlichen Organen und Geweben fest. Insbesondere Abschnitt 6 des Gesetzes, zu dem vorwiegend die Paragrafen 17 und 18 gehören, behandelt Verbotsvorschriften. Diese sollen den Handel mit Organen und Geweben unter strengen Bedingungen regulieren, um Missbrauch zu verhindern und die Integrität des Transplantationsprozesses zu gewährleisten.

Die Vorschriften zielen hauptsächlich auf den Bereich der Transplantationsmedizin ab, also medizinische Eingriffe mit dem Ziel der Therapie zur Rettung von Leben oder zur Verbesserung der Lebensqualität von Patientinnen und Patienten durch die Übertragung von Organen oder Geweben von Spendern auf Empfänger. In diesem Zusammenhang ist der menschliche Schädel aus osteologischer Sicht nicht relevant, da Vollschädeltransplantationen technisch, ethisch und medizinisch herausfordernd sind und bisher nicht zum etablierten Spektrum der Transplantationsmedizin gehören.

Die speziellen Verbotsvorschriften im Transplantationsgesetz sind darauf ausgerichtet, den unethischen Handel mit Organen und Geweben zu verhindern. Sie stellen sicher, dass Transplantationen im besten Interesse der Patientinnen und Patienten stattfinden und im Einklang mit strengen ethischen Richtlinien stehen.

Die Einhaltung der Prinzipien von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit bei der Organspende ist wichtig, um den Handel mit Organen zu vermeiden und die Spender vor Ausbeutung zu schützen. Das Transplantationsgesetz stellt einen rechtlichen Rahmen dar, der die Sicherheit der Spender und Empfänger sowie die Integrität des gesamten Transplantationsprozesses gewährleistet. Die Bestimmungen zur Verhinderung des Handels mit Organen und Geweben sind entscheidend für das Vertrauen in das Transplantationssystem. Allerdings finden diese Regelungen keine direkte Anwendung auf den Umgang mit menschlichen Schädeln, die nicht im Zusammenhang mit Transplantationsmedizin stehen.

§ 168 StGB – Störung der Totenruhe
Der Paragraf 168 des Strafgesetzbuches (StGB) in Deutschland regelt die Störung der Totenruhe, um die Würde Verstorbener sowie die Pietät ihrer letzten Ruhestätten zu schützen. Er stellt Handlungen wie das unbefugte Entnehmen oder Beschädigen von Leichen unter Strafe, ebenso wie jegliche Störung oder Entweihung von Grabstätten. Zu den erfassten Handlungen gehören auch die unbefugte Wegnahme von Körpern oder Körperteilen Verstorbener sowie beleidigende Aktionen an oder mit sterblichen Überresten.

Die Beschädigung, Zerstörung oder Entweihung von Stätten, an denen Körper oder Asche aufbewahrt, bestattet oder der Erinnerung an Verstorbene gedacht wird, ist strafbar. Ebenso gilt der Versuch, solche Handlungen zu begehen, als rechtswidrig. Der Paragraf 168 des Strafgesetzbuches berücksichtigt das gesellschaftliche Anliegen, die Würde der Verstorbenen zu respektieren. Die Bestrafung verdeutlicht die hohe Bedeutung, die die Gesellschaft dem Schutz der Grabstätten beimisst und spiegelt sich auch in den Vorschriften über Mindestruhezeiten wider. Die Auslegung dieses Absatzes erfordert eine erkennbare Leiche und das Fortbestehen des Ruherechts; d. h., genau genommen sollte eine Identifizierung des Verstorbenen möglich sein. Diese Anforderung kann bei historischen oder archäologischen Funden oft nicht erfüllt werden und erschwert oder schließt daher die rechtliche Behandlung in solchen Fällen aus.

§ 189 StGB – Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Paragraf 189 StGB schützt das Andenken an Verstorbene vor schwerwiegender Verleumdung und zielt darauf ab, ihre Würde zu wahren. Dieser Rechtsartikel besagt klar, dass nicht jede negative Äußerung über Verstorbene strafbar ist. Nur Aussagen oder Handlungen, die als besonders beleidigend angesehen werden und das Andenken in hohem Maße herabsetzen, erfüllen den Tatbestand der Verleumdung.

Die Schwelle für eine Strafverfolgung nach Paragraf 189 StGB wurde bewusst hoch angesetzt.

Es ist erforderlich, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht so stark eingeschränkt wird, dass die Erinnerung an die Person ernsthaft und dauerhaft geschädigt wird. Dies kann durch die Verbreitung von unwahren Tatsachen, Diffamierung oder andere entwürdigende Handlungen geschehen, die die Würde des Verstorbenen schwerwiegend verletzen.

Die rechtlichen Konsequenzen bei einer Verurteilung können von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren reichen, abhängig davon, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung der Erinnerung und die damit verbundenen Umstände sind. Das Gesetz betont damit den Respekt vor Verstorbenen als zentrales gesellschaftliches Anliegen und fördert ein friedliches Miteinander.

Die Anwendung des § 189 StGB erfordert eine differenzierte Betrachtung im Einzelfall. Die Justiz ist dabei aufgefordert, die Meinungsfreiheit des Äußernden mit dem Schutz der Erinnerung an Verstorbene und den Gefühlen der Hinterbliebenen in Einklang zu bringen. Dieser Paragraf unterstreicht die Grundhaltung der Gesellschaft, dass Respekt vor den Verstorbenen und Rücksicht auf ihre Angehörigen wesentliche Bestandteile des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der kulturellen Werteordnung sind.

§ 259 StGB Hehlerei
§ 259 des Strafgesetzbuches (StGB) stellt Hehlerei als Straftatbestand unter Strafe. Unter Hehlerei versteht man konkret das Beschaffen, Vertreiben oder Beihilfe leisten beim Vertreiben von Gegenständen, die durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurden, insbesondere durch sogenannte Vortatdelikte wie Diebstahl, Betrug oder Raub.

Um den Tatbestand der Hehlerei zu erfüllen, muss der Täter absichtlich handeln, wenn es um den Erwerb oder Verkauf des Gegenstandes geht. Es genügt, wenn der Täter zumindest bedingt vorsätzlich handelt. Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter den Umstand akzeptiert, dass der Gegenstand durch eine strafbare Handlung erlangt wurde.

Hehlerei betrifft nicht nur den Umgang mit herkömmlichen Gegenständen, sondern auch Situationen, in denen menschliche Überreste wie Schädel involviert sind, sofern sie durch eine strafbare Handlung erworben wurden – sei es durch Diebstahl aus einer wissenschaftlichen Sammlung oder Plünderung eines Grabes. In solchen Fällen sind die Würde des Menschen und das Bestattungsrecht zusätzlich zu beachten.

Strafbar ist Hehlerei in Bezug auf menschliche Überreste wie einen Schädel nur dann, wenn neben den üblichen hehlerischen Absichten auch weitere rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt sind – wie Verstöße gegen Friedhofs- und Bestattungsgesetze oder gegen die Menschenwürde.

In einigen Fällen ist umstritten und daher rechtlich genauer zu prüfen, ob allein der Verdacht ausreicht, dass die Ware aus einer strafbaren Handlung stammt oder ob konkrete Anhaltspunkte für die illegale Herkunft erforderlich sind. Es ist von großer Bedeutung, dass der Täter sich aktiv damit auseinandersetzt, ob der Gegenstand möglicherweise aus einer illegalen Quelle stammt und diese Möglichkeit bewusst akzeptiert.

Die Jahresfristen (§ BestattG)
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten nach einer Beerdigung ist im Umgang mit Verstorbenen von grundlegender Bedeutung und betrifft eine zentrale Regelung des deutschen Bestattungsrechts. Die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Bestattung, die bundesweit gilt, besagt, dass jeder verstorbene Mensch würdevoll bestattet werden muss. Im Falle von Körperspenden an Universitäten für wissenschaftliche und pädagogische Zwecke ist eine Bestattung erforderlich, wenn die verstorbene Person dies zu Lebzeiten festgelegt hat. In diesem Fall kann ein längeres Zeitintervall bis zur Beisetzung beansprucht werden.

Die Ruhezeiten zwischen einer Beerdigung und einer möglichen Wiederbelegung eines Grabes sind in den verschiedenen deutschen Bundesländern unterschiedlich geregelt und verdeutlichen die föderale Ausrichtung des Bestattungsrechts. Die Mindestfristen für die Ruhezeit variieren regional; beispielsweise liegt diese in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen bei mindestens 15 Jahren und in anderen Bundesländern wie Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen bei einem Minimum von 20 Jahren. Im Saarland hängt die Ruhefrist sogar vom Alter des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes ab und kann zwischen 6 und 15 Jahren liegen.

Jenseits der gesetzlichen Anforderungen wirken sich auch biologische Prozesse auf die Dauer der Ruhezeiten aus. Die Zersetzung eines menschlichen Körpers kann unter optimalen Bodenbedingungen, wie durchlässigem, sandigem Untergrund, innerhalb von 4 bis 7 Jahren erfolgen. Bei ungünstigeren Bedingungen wie feuchtem oder lehmigem Boden verlangsamt sich dieser Prozess und die vollständige Zersetzung kann deutlich länger dauern, manchmal sogar über 30 Jahre hinaus. Besonders wichtig ist das Phänomen der Wachsleichen, bei dem das Fettgewebe des Körpers durch chemisch-physikalische Umwandlungsprozesse konserviert wird. Dies erhöht signifikant die Rate der Zersetzung und somit die Zeit bis zur vollständigen Auflösung des Körpers.

Um den Bestattungsakt und den Respekt vor den Verstorbenen zu wahren, müssen diese Ruhefristen strikt eingehalten werden. Sie bilden die rechtliche Grundlage für die zeitliche Freigabe menschlicher Überreste wie Knochenfragmente und Schädel für wissenschaftliche Untersuchungen oder andere Zwecke nach dem Verlust ihres Leichenstatus.

Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit gilt der Leichnam juristisch nicht mehr als solcher, und der Schädel wird rechtlich als ein Knochenfragment angesehen.

Beim Untersuchen von menschlichen Schädeln, sei es in strafrechtlichen Ermittlungen, Zollkontrollen oder aus akademischem Interesse, ist es ratsam, eine systematische Vorgehensweise zu wählen. Diese ermöglicht eine präzise zeitliche und geografische Einordnung sowie die Berücksichtigung relevanter rechtlicher Aspekte.

In der ersten Phase der Untersuchung sollte eine ausführliche visuelle Inspektion durchgeführt werden, um potenzielle Hinweise auf Verbrechen zu identifizieren und zu bewerten. Bei deutlich präparierten Schädeln für Lehrzwecke kann dieser Schritt entsprechend angepasst oder gar übersprungen werden. Merkmale wie entfernte Schädeldecken oder fixierte Unterkiefer mit technischer Unterstützung deuten auf den Einsatz in Lehre und Forschung hin und können Informationen über die geografische sowie historische Herkunft des Schädels liefern. Ein solcher Schädel ist im Allgemeinen als gänzlich legaler Gegenstand zu betrachten. Ein weiterer entscheidender Aspekt der Analyse betrifft die Untersuchung der Präparationstechniken und -materialien, die Schlüsse auf die Herkunft des Schädels zulassen. Knochenveränderungen wie Mineralisierungen oder Erosionsspuren bieten wichtige Hinweise zum Alter des Schädels sowie zur Umgebung, in der er sich befand.

Zahnanalysen spielen eine bedeutende Rolle bei der Begutachtung, da Zähne als widerstandsfähige Elemente des menschlichen Körpers zahlreiche Informationen liefern. Abnutzungsmuster an den Backenzähnen beispielsweise erlauben Rückschlüsse auf Ernährungsgewohnheiten in vergangenen Epochen. Moderne zahnärztliche Arbeiten wie Implantate oder Füllungen können hingegen auf einen neueren Ursprung hinweisen.

Os mandibulare, male, 81g, ≈1850 AD

Im rechtlichen Rahmen ist die Beachtung der gesetzlich festgelegten Ruhezeiten besonders relevant. Zur präzisen Altersbestimmung kann dabei die Radiokarbonmethode (C14-Datierung) herangezogen werden, wie es das Beispielbild des etwa 173 Jahre alten männlichen Unterkiefers (Abb.) veranschaulicht. Allerdings ist es von großer Bedeutung, eine solche Untersuchung wohlüberlegt anzugehen, denn für die C14-Datierung ist die Entnahme einer Probe erforderlich. Konkret benötigt man für die Durchführung entweder einen Zahn oder eine Knochenmenge von 1 bis 3 Gramm.

Staatsanwälte, Zollbeamte und Ermittlungsbehörden stehen oft vor der Herausforderung, effizient zu arbeiten und den Bedarf an Untersuchungen frühzeitig einzuschätzen. Daher ist eine vorläufige Beurteilung – möglicherweise gestützt auf hochauflösende Fotos von Experten – ratsam, um unnötige Ermittlungsmaßnahmen zu vermeiden.

Angesichts der zahlreichen Spuren menschlichen Lebens in der Geschichte ist der respektvolle Umgang mit Überresten und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften von entscheidender Bedeutung. Jeder Fund erzählt seine eigene Geschichte und trägt zum Erbe der Menschheit bei.

Das Ziel ist es, den Behörden fachkundige, wissenschaftlich fundierte Unterstützung zu bieten, um in diesen sensiblen Fällen die Entscheidungsfindung zu erleichtern. Durch die Kombination von Fachwissen und pragmatischer Herangehensweise können Ressourcen der Justiz verantwortungsvoll und effizient zum Schutz der Untersuchungsintegrität eingesetzt werden, während unnötige Kosten vermieden werden.

Zusammenfassung
In Deutschland ist der private Besitz eines menschlichen Schädels unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Entscheidend ist, dass der Schädel nicht aus illegalen Handlungen wie Grabraub stammt und die gesetzlich festgelegten Ruhefristen eingehalten wurden. Ein legitimer Erwerb kann von Medizinern, Anthropologen, Studierenden, Archäologen und passionierten Sammlern aus diversen fachlichen und persönlichen Interessen erfolgen.

Die festgestellte Legitimität kann jedoch für Ermittlungsbehörden eine Herausforderung darstellen. Es ist besonders wichtig zu bestätigen, dass die gesetzliche Ruhezeit beachtet wurde und keine Anzeichen einer modernen Herkunft, wie zum Beispiel zeitgenössische Zahnimplantate, vorliegen. Bei der Überprüfung eines Schädels sind daher visuelle Inspektionen, die angewandte Präparation sowie der Zustand der Zähne von Bedeutung. Zusätzlich kann, falls erforderlich, eine Altersbestimmung mit der Radiokarbonmethode durchgeführt werden.

Offiziellen Stellen wird geraten, in Fällen von Schädeln mit historischem oder wissenschaftlichem Wert, die anscheinend rechtmäßig erworben wurden, auf eingehende Ermittlungen zu verzichten, sofern eine kompetente vorläufige Beurteilung durch Experten vorliegt.

Das übergeordnete Prinzip ist, die Würde menschlicher Überreste zu wahren, das kulturelle Erbe zu schützen und eine rechtssichere Behandlung zu gewährleisten. Obwohl es ungewöhnlich erscheinen mag, sind diese ethischen Grundsätze ebenso auf private Sammlungen anwendbar und sollen gewährleisten, dass auch privat aufbewahrte Artefakte den hohen Anforderungen an den respektvollen Umgang gerecht werden.

 

— George A. Rauscher am 27. März 2024, Leitfaden zum Umgang mit menschlichen Schädeln 2024

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