Ich werde immer öfter von Personen aus dem Justizwesen, von Ermittlungsbehörden, Anwälten und Privatpersonen gefragt, ob es rechtlich zulässig ist, einen menschlichen Schädel zu besitzen oder zu erwerben. Ich habe mich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt.

Die kurze Antwort: Grundsätzlich ist es noch legal.

Beispiel für Projektiltrauma mit einer Schussverletzung am Stirnbein und einer sichtbaren Austrittswunde am Hinterhauptbein.

Falls dies nicht der Fall wäre, würden Wissenschaftler wie Archäologen oder forensische Anthropologen vor einem rechtlichen Dilemma stehen und ihre Forschung nicht fortsetzen können. Ärzte und medizinische Ausbildungseinrichtungen dürften keine menschlichen Überreste für didaktische Zwecke besitzen und Museen hätten Schwierigkeiten, osteologische Sammlungen auszustellen. Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung von menschlichen Überresten in der Wissenschaft. Daher gibt es keine festgelegten Ruhezeiten für die Verwendung solcher Materialien. Tausende von Ärzten und Medizinstudenten besitzen einen solchen Schädel entweder durch Weitergabe von Generation zu Generation oder durch legalen Erwerb. Das Bestattungsgesetz regelt in den verschiedenen Bundesländern die Dauer, in der ein verstorbener Mensch als Leiche gilt. In den meisten Fällen beträgt diese Zeitspanne 15 Jahre. Wenn das Alter des Schädels über diesem gesetzlich festgelegten Zeitraum liegt, wird er nicht mehr als Teil einer Leiche gemäß dem Gesetz betrachtet. Denn Kopf (Cranium) und Rumpf (Torso) gelten nur während der festgelegten Ruhezeiten als Leiche.

Die Sacheigenschaft des Leichnams eines Menschen im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches ist umstritten. Nach einer Ansicht soll dieser keine bloße Sache sein, da die Menschenwürde auch über den Tod hinaus wirkt. Nach anderer Ansicht handelt es sich zwar um eine Sache, die aber nicht eigentumsfähig ist. Jedenfalls ist ein Leichnam daher kein taugliches Tatobjekt für einen Diebstahl oder eine Sachbeschädigung. Als Straftat kommt insofern nur die Störung der Totenruhe in Betracht, was in diesem Fall nicht umzusetzen ist.

Was stünde gegen die Beschaffung und den Besitz eines menschlichen Schädels:

Transplantationsgesetz, Abschnitt 6 – Verbotsvorschriften (§ 17, § 18)

Das Transplantationsgesetz regelt exklusiv den Handel mit Geweben und Organen, die für therapeutische Interventionen bei Menschen vorgesehen sind. Osteologisch betrachtet ist der menschliche Schädel in diesem Kontext irrelevant, da eine Craniotransplantation derzeit nicht praktiziert wird.

Wie kommen diese Jahresfristen zustande? (§ BestattG)

Die Ruhezeiten für Bestattungen basieren auf den geltenden Vorschriften der einzelnen Bundesländer. Die Mindestruhezeiten sind in den Bestattungs- und Friedhofsgesetzen der Länder festgelegt. Zum Beispiel beträgt die Mindestruhezeit in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen 15 Jahre, während sie in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen 20 Jahre beträgt. Im Saarland variiert die Mindestruhezeit je nach Alter des Verstorbenen zwischen 6 und 15 Jahren. Normalerweise wird dies vom Friedhofsbetreiber nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt festgelegt, wobei die zu erwartende Verwesungsdauer berücksichtigt wird. Dabei ist die Erfahrung beim Öffnen von Gräbern entscheidend.

Unter günstigen Bodenbedingungen dauert es etwa 4 bis 7 Jahre, bis sich der Körper eines Erwachsenen vollständig zersetzt hat. Unter ungünstigen Bedingungen kann dies jedoch erst nach mehr als 30 Jahren geschehen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass unter extrem feuchten Bedingungen oder in lehmhaltiger Erde eine sogenannte Wachsleiche entsteht, bei der der Zersetzungsprozess kaum erkennbar voranschreitet. Wenn kein Sauerstoff vorhanden ist, verwandeln sich Hautfette in Leichenlipide und lagern sich im Gewebe ab. Diese weiße, krümelige Substanz bildet auch Ablagerungen auf der Haut und verhindert die Verwesung.

Im Bestattungsrecht wird unter dem Begriff “Leiche” jedoch nur ein weitgehend intakter menschlicher Körper verstanden, bei dem der natürliche Zerfallsprozess noch nicht eingesetzt hat. Leichen, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden sollen, sind immer von den Bestattungsvorschriften ausgenommen. Es wurde festgestellt, dass die Plastinate der Ausstellung “Körperwelten” nicht begraben werden müssen, da sie für anatomische Zwecke verwendet werden.

Aus meiner eigenen Erfahrung sind die gängigen Schädel alle meistens über 100 bis 200 Jahre alt. Nur neuere Lehrschädel und Skelette aus Drittländern stammen aus jüngerer Zeit. Es gibt viele Methoden und Techniken, die uns helfen, das tatsächliche Alter festzustellen. Diese basieren auf Fachwissen und Forschung.

§ 168 StGB Störung der Totenruhe

Die Störung der Totenruhe ist der Rechtsbegriff für Leichen- und Grabschändung. In Deutschland handelt es sich um einen Straftatbestand, der in § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Der Versuch ist ebenfalls strafbar (§ 168 III StGB). Das Gebot der Totenruhe besagt, dass in den Leichnam oder in die Asche von Verstorbenen nicht unnötig eingegriffen werden darf und dass die sterblichen Überreste möglichst für einen längeren Zeitraum am Ort der Bestattung verbleiben sollen. Neben der strafrechtlichen Verbotsnorm dienen auch die bestattungsrechtlichen Vorschriften über (Mindest-)Ruhezeiten für Leichen und Urnen diesem Schutzzweck.

Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Nach überwiegender Auffassung der Juristen ist dieser Tatbestand nur dann anzuwenden, wenn der Leichnam noch als solcher zählt und die Ruhezeit gestört wird. Die Überreste müssen einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, was in den meisten Fällen nicht möglich ist. Eine Störung der Totenruhe kann nur dann angenommen werden, wenn Gräber geöffnet werden oder an Leichen oder Leichenteilen “beschimpfender Unfug” verübt wird. Beschimpfungen sind nur dann möglich, wenn sie sich konkret auf den ehemals lebenden Menschen oder bestimmte Eigenschaften von ihm beziehen.

§ 189 StGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Um den Tatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu erfüllen, genügt nicht jede negative Wertung des Verstorbenen, sondern es muss eine besonders schwere Beleidigung des Toten vorliegen.

Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 259 StGB Hehlerei

Wenn man einen Schädel erwirbt, kann hier auch der Tatbestand der Hehlerei erfüllt sein. Für die innere Tatseite der Hehlerei (§ 259 StGB) ist es erforderlich, dass der Täter mit mindestens bedingtem Vorsatz handelt. Der Täter, in diesem Fall der Käufer, muss wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass der Schädel durch den Verkäufer durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde.

Folgende Vorgehensweise empfehle ich Zoll, Ermittlern als auch Staatsanwälten im Umgang mit solchen Schädeln:

Os mandibulare, male, 81g, ≈1850 AD

Os mandibulare, male, 81 g, ≈1850 AD.

Betrachten Sie den Schädel sorgfältig. Bei Lehrschädeln wird die obere Schädelsektion abgetrennt und der Unterkiefer mit Federn oder ähnlichen Methoden befestigt. Anhand der Herstellungstechniken lässt sich bereits erkennen, wo, wie und wann dieser Schädel hergestellt wurde und aus welchem Land er stammt.

Bei einem alten, antiken Schädel, der ungeschnitten (uncut) ist, vollständig erhalten bleibt und oft ohne Unterkiefer gefunden wird, sollten Sie auf die Farbe, Beschaffenheit und den Verfall des Knochens achten – besonders aber auf die Zähne.

Im Bereich des Strafrechts können bedenkliche Merkmale anhand der Zähne eines Schädels erkannt werden. Es dürfen keine Implantate, Füllungen oder Kronen sichtbar sein – keinerlei Anzeichen zahnärztlicher Behandlungen. Der “Zucker-Generation” hinterlässt im Vergleich zu vorangegangenen Jahrhunderten deutliche Spuren. Nahezu alle verfügbaren antiken Schädel weisen starke Abnutzungsspuren auf. Der männliche Unterkiefer auf dem Foto ist etwa 173 Jahre alt (¹⁴ C-Datierung). In diesem Fall wäre es weder erfolgversprechend noch angemessen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten – vor allem da für die Datierung ein Zahn oder einige Gramm Knochenmaterial erforderlich sind.

Ich helfe Ihnen gerne dabei, das Alter des Schädels einzustufen. Meine Labore sind international zertifiziert und verwenden die Radiokarbonmethode, um das Alter des Schädels festzustellen.

Die AMS-C14-Analyse basiert auf dem radioaktiven Zerfall und der bekannten Halbwertszeit von kohlenstoffhaltigen Materialien. Solange ein Organismus lebt und Stoffwechsel betreibt (beispielsweise durch Nahrungsaufnahme beim Menschen oder durch Fotosynthese bei Pflanzen), bleibt der C14-Gehalt konstant. Nach dem Tod kann dieser konstante C14-Gehalt jedoch nicht mehr aufrechterhalten werden, was es uns ermöglicht, das Alter des Schädels zu bestimmen. Für diese Methode ist es erforderlich, 1 bis 4 Gramm Knochen oder einen Zahn zu entnehmen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 580 Euro und der Prozess dauert in der Regel etwa 5 Wochen. Wir können Objekte bis zu einem Alter von 50.000 Jahren datieren (Geyh 2005).

Unsere verwendete Technik (SSAMS, NEC, USA) hat eine Genauigkeit von +/- 25 Jahren oder besser mit einer Genauigkeit von 0,3 %. In den meisten Fällen reicht jedoch eine gründliche Untersuchung meinerseits aus. Normalerweise wird mir der Schädel zur Begutachtung zugesandt und Sie erhalten ihn zusammen mit einem kurzen Gutachten innerhalb weniger Tage zurück.

Aufgrund der unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen für den Umgang mit Präparaten aus menschlichen Überresten wurde der Gesetzgeber mehrfach aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen im Einklang mit den Richtlinien für einen respektvollen Umgang mit solchen Präparaten zu schaffen. Allerdings halte ich dies für eine schwierig umsetzbare Maßnahme, da sie sowohl die wissenschaftliche als auch die Forschungstätigkeit erheblich einschränken würde. Es erscheint vernünftig, ein Import- und Exportverbot aus Drittstaaten und innerhalb der Europäischen Union einzuführen. Bisherige Strafverfahren wegen Störung der Totenruhe waren erfolglos, zumindest ist mir kein Fall bekannt. Als Lösung könnte man an den Zollstellen die betreffenden Präparate einfach kommentarlos und gegen Gebühr an den Absender zurückschicken. Dafür müssten jedoch zuvor die Einfuhrbestimmungen angepasst werden, obwohl bereits jetzt der Import von möglichen Krankheitserregern verboten ist.

Den Austausch und Erwerb von Präparaten zwischen Ärzten, Medizinern, Archäologen, Anthropologen sowie interessierten Laien und Sammlern innerhalb des Landes sehe ich nicht als bedenklich an, da problematische Angebote hauptsächlich aus dem Ausland stammen.

Was Schädel und Knochen mit potenziellen Geweberesten betrifft, gibt es einige Krankheiten und Erreger, die in solchen Proben überleben können:

  • Die Pest:
    Verursacht durch das Bakterium Yersinia pestis, kann dieses selbst in trockenem Material wochen- bis monatelang überleben. Unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise eingegraben in feuchter Erde, könnte es möglicherweise Jahrhunderte überdauern, wobei diese Annahme von verschiedenen Faktoren abhängt und noch nicht abschließend geklärt ist. Die Pest ist trotz ihrer historischen Bedeutung als Auslöser von Pandemien, die Millionen von Menschenleben gefordert haben, noch nicht vollständig ausgerottet. Obwohl die Anzahl der Pestfälle im Vergleich zu vergangenen Ausbrüchen deutlich zurückgegangen ist, werden weltweit immer noch jedes Jahr Fälle gemeldet, insbesondere in bestimmten Regionen Afrikas, Asiens und der USA. Heutzutage kann die Pest mit Antibiotika behandelt werden, wenn sie frühzeitig erkannt wird. Dennoch bleiben die Sterblichkeitsraten hoch, wenn keine Behandlung erfolgt. Es ist wichtig zu beachten, dass obwohl die Pest nicht mehr dieselbe globale Bedrohung wie in der Vergangenheit darstellt, sie dennoch existiert und das potenzielle Risiko eines erneuten Ausbruchs besteht, insbesondere in Gebieten mit unzureichender Gesundheitsinfrastruktur.
  • Prionenkrankheiten:
    Prionen sind äußerst widerstandsfähig und können über viele Jahre in der Umwelt bestehen. Prionenkrankheiten, auch unter dem Namen transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE) bekannt, sind eine Gruppe von seltenen und tödlichen Erkrankungen des Gehirns, die durch unnatürlich gefaltete Proteine (Prionen) hervorgerufen werden. Ein Beispiel für eine Prionenkrankheit beim Menschen ist die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK).

Es gibt auch verschiedene Arten von Bakterien, wie zum Beispiel der Milzbrand-Erreger Bacillus anthracis und das Tuberkulose-Bakterium Mycobacterium tuberculosis. Einige dieser Bakterien können in Form von Sporen über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg überleben.

Auch Viren können lange Zeit in der Umwelt überdauern, wie zum Beispiel das Pocken-Virus Variola-Virus, das unter bestimmten Bedingungen für Jahre überleben kann.

Das Risiko einer Übertragung dieser Krankheiten hängt stark von der ordnungsgemäßen Konservierung und Handhabung des Schädels oder Knochens ab. Es ist wichtig zu bedenken, dass ein frisch ausgegrabener Knochen nicht trocken ist und oft mit Bakterien durchsetzt sein kann. Dies gilt insbesondere nicht für Exemplare, die seit vielen Jahrhunderten in Regalen verstauben.

Nachfrage generiert Angebot: der problematische Anstieg des Handels mit menschlichen Überresten

“Ein alarmierender Trend”

In letzter Zeit habe ich auf Plattformen wie Instagram eine beunruhigende Entwicklung bemerkt: Eine wachsende Anzahl von Angeboten für menschliche Schädel. Aber nicht nur das, auch vollständige Füße, Hände, Gesichter und sogar Föten in Gläsern werden stolz präsentiert. Einige Verkäufer bieten sogar mehrere Schädel gleichzeitig an, darunter solche mit modernen Zahnbehandlungen und insbesondere zahnlose ältere Schädel. Zusätzlich werden oft auch herausgebrochene Zähne und Zahngold zum Verkauf angeboten. Das wirft die Frage auf, wie ethisch vertretbar dieser florierende Handel ist.

Die legale Herkunft dieser Schädel scheint immer zweifelhafter zu werden. Meine Vermutung ist, dass es Abkommen mit Unternehmen oder deren Mitarbeitern gibt, die sich auf die Exhumierung von Leichen nach Ablauf der Ruhefrist spezialisiert haben. Es ist bemerkenswert, dass bis vor etwa drei Jahren die untersuchten Schädel im Zusammenhang mit C14-Datierungen meist über 200 Jahre alt waren. Neuere Beobachtungen zeigen jedoch Exemplare aus den 1980er Jahren (Tempus Mortis) und jünger, erkennbar an ihrer Zahnsituation. Diese Tatsachen deuten auf eine besorgniserregende ethische Wendung hin, da es sich bei den Überresten wahrscheinlich um vergleichsweise junge und möglicherweise fragwürdig erworbene Exemplare handelt – möglicherweise aus jüngsten Graböffnungen nach Ablauf der Ruhefrist. Ich kann dies jedenfalls nicht länger ausschließen; die Anzahl der Angebote ist einfach zu hoch.

Meine Rolle und Perspektive

Ich habe regelmäßigen Kontakt zu vielen Kollegen in diesem Bereich, und meine Informationen zur Aufklärung stoßen auf unterschiedliche Reaktionen: Einige stimmen meinen Bedenken zu, während andere sie lächelnd abtun. Bereits im Jahr 2017 haben Huffer und Graham in ihrem Artikel “The Insta-Dead: The rhetoric of the human remains trade on Instagram” die ethischen und rechtlichen Aspekte des Handels mit menschlichen Überresten auf Social-Media-Plattformen diskutiert. Ich stehe auch in Verbindung mit seriösen Sammlern, die oft fachspezifische Fragen an mich richten. Viele von ihnen betrachten den aktuellen Trend skeptisch und sind besorgt darüber.

Ethik und Verantwortung

Ich habe niemals einen Schädel an Dritte weitergegeben oder verkauft. Das Annehmen geerbter Schädel oder der Erwerb solcher Schädel geht mit einer erheblichen ethischen Verantwortung einher. Obwohl ich grundsätzlich keine ethischen Bedenken gegen den Besitz von menschlichen Schädeln habe, befürchte ich, dass die hohen Gewinnspannen zu Grabschändungen sowie unethischem Handel und Besitz führen könnten.

Ein Aufruf zur Verantwortung

Ich rate dringend davon ab, Schädel mit zweifelhafter Herkunft oder sogar solche mit vorhandenen Zahnfüllungen zu erwerben. Ebenso sollten Sie die Finger von menschlichen Händen, Füßen und insbesondere von Nasspräparaten wie eingelegten Föten lassen. Diese Gegenstände haben keinen Platz in Privatsammlungen und sollten keinesfalls auf Social-Media-Plattformen zur Schau gestellt werden.
Die Verwendung von menschlichen Überresten in einem sexuellen oder dekorativen Kontext ist nicht nur unethisch, sondern auch äußerst respektlos. Es ist absolut unangemessen, beispielsweise eine Kerze auf einem Schädel zu platzieren und dies dann auf Instagram zu veröffentlichen, um seinem gothischen Image einen gewissen Reiz zu verleihen. Diese Art von Besessenheit von menschlichen Überresten geht definitiv in die falsche Richtung.

In letzter Zeit habe ich darüber nachgedacht, diesen Blogbeitrag zu entfernen. Da er sowohl von Ermittlungsbehörden als auch von Anwälten als Leitfaden verwendet wird, muss ich sorgfältig die Vor- und Nachteile abwägen. Einerseits könnte die Information für Strafverfolgungsbehörden nützlich sein, andererseits könnten unethische Individuen meine Arbeit als Rechtfertigung für ihr Handeln missbrauchen. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte habe ich beschlossen, meinen Beitrag heute zu erweitern.

— George A. Rauscher am 13. September 2023, komplett überarbeitete Version

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