Erwerb und Besitz menschlicher Schädel: Ein umfassender Leitfaden

Obgleich es eine faszinierende und teils makabre Frage bleibt, ob man einen menschlichen Schädel besitzen darf, so entfaltet sich hinter ihr ein dichter Wald aus ethischen, rechtlichen und kulturellen Überlegungen. Ermittlungsbehörden, Anwälte und auch Privatpersonen – sie alle stehen manchmal vor der Herausforderung, mit menschlichen Überresten konfrontiert zu werden, sei es aus beruflichen oder sogar aus Sammelleidenschaft. Mit meiner langjährigen Erfahrung und tiefgehenden Kenntnis dieser Materie will ich im Folgenden die rechtlichen und ethischen Grundlagen beleuchten, die hierbei zu beachten sind – in einem umfassenden und vor allem neutralem Leitfaden für all jene, die dem Totenkult ein wenig näher kommen möchten.

Grundsätzlich: Ja, es ist legal, einen menschlichen Schädel zu besitzen. Doch schon der gesunde Menschenverstand gebietet, dass diese Erlaubnis stets vor dem Hintergrund ethischer Prinzipien und rechtlicher Bestimmungen betrachtet werden muss, die den Respekt vor den Verstorbenen betonen. Die Herkunft und Provenienz eines Schädels spielen dabei eine entscheidende Rolle. Ein Schädel aus einer illegalen Quelle ist, selbst wenn er der wissenschaftlichen Forschung dient, nicht weniger illegal. Mein Leitfaden fungiert hier als vertrauenswürdige Informationsquelle, basierend auf aktuellen Gesetzen und ethischen Standards, und soll eine ausgewogene Perspektive zwischen der wissenschaftlichen Relevanz, kulturellen Bedeutung und dem Respekt vor den Verstorbenen bieten.

Angelehnt an das sich ständig ändernde rechtliche Umfeld, passt sich dieser Leitfaden den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen an und dient als fundierte Basis für informierte Entscheidungen. Mein Ziel ist es, zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit menschlichen Überresten beizutragen, indem ich alle relevanten Aspekte zusammenführe und erläutere. In der wissenschaftlichen Gemeinschaft spielen menschliche Überreste eine bedeutsame Rolle, doch es gibt keine expliziten gesetzlichen Regelungen zur Kontrolle dieser Praktiken. Der Umgang mit menschlichen Überresten variiert je nach Kontext – sei es in wissenschaftlichen Einrichtungen oder bei Privatsammlern.

Ein besonders delikater Aspekt ist die Einhaltung der Mindestruhezeit gemäß § BestattG. Diese Zeiten basieren auf spezifischen Vorschriften der einzelnen Bundesländer und sind in den jeweiligen Bestattungs- und Friedhofsgesetzen festgelegt. In Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen beträgt die Mindestruhezeit 15 Jahre, während sie in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen auf 20 Jahre festgelegt ist. Im Saarland variiert die Mindestruhezeit je nach Alter des Verstorbenen zwischen sechs und 15 Jahren. Gemeinhin wird diese Frist vom Friedhofsbetreiber in Absprache mit dem Gesundheitsamt bestimmt, wobei die zu erwartende Verwesungsdauer eine entscheidende Rolle spielt – ein Umstand, bei dem der Spatenstich oft mehr verrät als jede Verordnung.

Unter günstigen Bodenbedingungen dauert es etwa vier bis sieben Jahre, bis sich ein menschlicher Körper vollständig zersetzt hat. Unter ungünstigen Umständen kann dieser Prozess jedoch über 30 Jahre in Anspruch nehmen. Besonders in extrem feuchten Böden oder lehmhaltiger Erde kann es zur Bildung sogenannter Wachsleichen kommen, bei denen der Zersetzungsprozess nahezu zum Stillstand kommt. Ohne Sauerstoff verwandeln sich die Hautfette in Leichenlipide, die sich im Gewebe ablagern. Diese weiße, krümelige Substanz verhindert die Verwesung. Doch im Bestattungsrecht wird unter dem Begriff „Leiche“ ein weitgehend intakter menschlicher Körper verstanden, bei dem der natürliche Zerfallsprozess noch nicht begonnen hat. Leichen, die für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden, sind hierbei stets von den Bestattungsvorschriften ausgenommen – so wie die Plastinate der „Körperwelten“-Ausstellung, die nicht begraben werden müssen, da sie an ästhetischen und anatomischen Zwecken dienen, nicht am ewigen Schlaf.

Die meisten der gängigen Schädel, die man auf dem Markt oder in wissenschaftlichen Sammlungen findet, sind gut 100 bis 2000 Jahre alt. Nur neuere Lehrschädel und Skelette aus Drittländern stammen aus jüngerer Zeit. Dabei gibt es eine Vielzahl an Methoden und Techniken, um das tatsächliche Alter zu bestimmen, basierend auf umfassendem Fachwissen und intensiver Forschung. Das Einhalten der Ruhezeiten und die damit verbundenen rechtlichen Vorgaben sind von großer Bedeutung, um sowohl den gesetzlichen Rahmen zu wahren als auch die ethischen Standards im Umgang mit menschlichen Überresten zu gewährleisten.

Doch kommen wir zum Herzstück der deutschen Gesetzgebung: § 168 StGB, die Störung der Totenruhe. Dieser Paragraf bezeichnet das Vergehen der Leichen- und Grabschändung. Auch der Versuch ist gemäß § 168 Absatz 3 StGB strafbar. Das Gebot der Totenruhe verbietet unnötige Eingriffe in den Leichnam oder die Asche Verstorbener und fordert, dass die sterblichen Überreste möglichst über einen längeren Zeitraum am Ort der Bestattung verbleiben. Neben dieser strafrechtlichen Verbotsnorm zielen auch bestattungsrechtliche Vorschriften über Ruhezeiten für Leichen und Urnen auf den Schutz der Totenruhe ab. Wer unbefugt den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines Verstorbenen aus dem Gewahrsam des Berechtigten entfernt oder daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört, beschädigt oder dort beschimpfenden Unfug verübt. Der Versuch dieser Handlungen ist ebenfalls strafbar.

Nach überwiegender Auffassung der Juristen findet dieser Tatbestand nur Anwendung, wenn der Leichnam noch als solcher erkennbar ist und die Ruhezeit gestört wird. Die Überreste müssen einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, was in den meisten Fällen nicht möglich ist. Eine Störung der Totenruhe kann nur dann angenommen werden, wenn Gräber geöffnet oder an Leichen oder Leichenteilen beschimpfender Unfug verübt wird. Beschimpfungen sind nur möglich, wenn sie sich konkret auf den ehemals lebenden Menschen oder bestimmte Eigenschaften von ihm beziehen.

Das Gleiche gilt für § 189 StGB, der die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener behandelt. Um diesen Tatbestand zu erfüllen, reicht nicht jede negative Wertung des Verstorbenen aus; es muss eine besonders schwerwiegende Beleidigung des Toten vorliegen. Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auch der viel gerühmte § 259 StGB über Hehlerei kann beim Erwerb eines Schädels von Bedeutung sein. Hierbei ist es erforderlich, dass der Täter mindestens mit bedingtem Vorsatz handelt. Der Täter, in diesem Fall der Käufer, muss wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass der Schädel vom Verkäufer durch eine rechtswidrige Tat erlangt wurde.

Die Einhaltung der Ruhezeiten nach einer Bestattung ist im deutschen Bestattungsrecht von grundlegender Bedeutung. Diese Zeiten variieren je nach Bundesland: In Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen betragen sie mindestens 15 Jahre, während sie in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen mindestens 20 Jahre sind. Die Untersuchung menschlicher Schädel, sei es in strafrechtlichen Ermittlungen, Zollkontrollen oder aus akademischem Interesse, empfiehlt sich eine systematische Vorgehensweise, um eine präzise zeitliche und geografische Einordnung sowie die Berücksichtigung relevanter rechtlicher Aspekte zu ermöglichen.

Eine eingehende visuelle Inspektion ist die erste Phase der Untersuchung, um potenzielle Hinweise auf Verbrechen zu identifizieren und zu bewerten. Die Untersuchung der Präparationstechniken und -materialien kann Aufschluss über die Herkunft des Schädels geben. Knochenveränderungen wie Mineralisierungen oder Erosionsspuren liefern wichtige Hinweise zum Alter des Schädels und zur Umgebung, in der er sich befand. Diese Spuren sind oft unter dem Mikroskop sichtbar und können durch chemische Analysen weiter untersucht werden. Zahnanalysen sind ebenfalls entscheidend: Abnutzungsmuster an den Backenzähnen erlauben Rückschlüsse auf vergangene Ernährungsgewohnheiten, während moderne zahnärztliche Arbeiten wie Implantate auf neueren Ursprung hinweisen können. Diese Methode kann auch genetische Informationen liefern, die helfen, ethnische Herkunft und Verwandtschaftsbeziehungen zu bestimmen.

Zur präzisen Altersbestimmung kann die Radiokarbonmethode (C14-Datierung) verwendet werden. Diese Technik basiert auf dem Zerfall des radioaktiven Kohlenstoffisotops C14 und ist zuverlässig für die Datierung organischer Materialien bis zu etwa 50.000 Jahren. Diese Methode erfordert die Entnahme einer Probe, was jedoch eine exakte zeitliche Einordnung ermöglicht.

Ethische Überlegungen spielen beim Umgang mit menschlichen Überresten eine zentrale Rolle. Es ist wichtig, die Würde und den Respekt für die Verstorbenen zu bewahren. Sammler und Forscher müssen sicherstellen, dass die Überreste nicht aus illegalen oder unethischen Quellen stammen und mit der notwendigen Sorgfalt behandelt werden. Institutionen, die menschliche Überreste für Forschungszwecke sammeln, sollten transparente und ethische Richtlinien haben, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und ethischen Standards eingehalten werden. Menschliche Überreste sind nicht nur biologische Artefakte, sondern auch Träger kultureller und historischer Bedeutungen. Daher ist es wichtig, bei der Untersuchung und Präsentation dieser Überreste kulturelle Sensibilität zu zeigen und die Ansichten und Traditionen der betroffenen Gemeinschaften zu respektieren.

Eine sorgfältige und transparente Dokumentation der Erwerbs-, Herkunfts- und Untersuchungsgeschichte der Schädel ist entscheidend, um die Nachvollziehbarkeit und Rechtmäßigkeit des Besitzes zu gewährleisten. Dies umfasst Kaufverträge, Herkunftsnachweise und wissenschaftliche Gutachten. Eine enge Zusammenarbeit mit Experten auf den Gebieten der Forensik, Archäologie und Anthropologie ist unerlässlich. Diese Experten können durch detaillierte Analysen und Bewertungen zur Authentizität und Legalität der Schädel beitragen.

Wenn ein neu bebanderter Hausbesitzer Jahre oder Jahrzehnte später einen menschlichen Schädel im Garten findet, wird dies unweigerlich ein aufwendiges Ermittlungsverfahren auslösen. Ermittlungsbehörden müssen sicherstellen, dass kein Verbrechen vorliegt, was erhebliche Ressourcen und Zeit beanspruchen kann. Schädel sollten niemals unprofessionell entsorgt werden. Wer einen Schädel nicht mehr besitzen möchte, kann diesen an eine entsprechende Institution übergeben, um sicherzustellen, dass er ordnungsgemäß und respektvoll behandelt wird.

Der Besitz und die Untersuchung menschlicher Schädel erfordern eine sorgfältige Balance zwischen wissenschaftlichem Interesse, ethischer Verantwortung und rechtlichen Vorgaben. Durch den verantwortungsvollen Umgang mit menschlichen Überresten und die Einhaltung höchster ethischer und wissenschaftlicher Standards tragen wir dazu bei, kulturelles Erbe zu bewahren und die Würde der Verstorbenen zu respektieren.

In Deutschland ist der private Besitz eines menschlichen Schädels unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Entscheidend ist, dass der Schädel nicht aus illegalen Handlungen stammt und die gesetzlich festgelegten Ruhefristen eingehalten wurden. Mediziner, Anthropologen, Studierende, Archäologen und passionierte Sammler können Schädel legitimerweise aus verschiedenen Gründen erwerben. Die festgestellte Legitimität kann jedoch für Ermittlungsbehörden eine Herausforderung darstellen. Es ist besonders wichtig zu bestätigen, dass die gesetzliche Ruhezeit beachtet wurde und keine Anzeichen einer modernen Herkunft, wie zeitgenössische Zahnimplantate, vorliegen. Visuelle Inspektionen, die angewandte Präparation und der Zustand der Zähne sind bei der Überprüfung eines Schädels von Bedeutung. Bei Bedarf kann eine Altersbestimmung mittels der Radiokarbonmethode durchgeführt werden. Offiziellen Stellen wird geraten, bei Schädeln von historischem oder wissenschaftlichem Wert, die rechtmäßig erworben wurden, auf eingehende Ermittlungen zu verzichten, sofern eine kompetente vorläufige Beurteilung vorliegt.

Dieser differenzierte und vielschichtige Blick auf den Besitz menschlicher Schädel bietet einen tiefgehenden Einblick in die Herausforderungen und Anforderungen, die damit verbunden sind. Wissenschaftliche Methodik und rechtlich-ethische Überlegungen gehen dabei Hand in Hand, um den Respekt vor den Toten zu wahren und zugleich wissenschaftliche Erkenntnisse zu fördern. So stellen wir sicher, dass der Umgang mit menschlichen Überresten stets im Einklang mit den höchsten ethischen und wissenschaftlichen Standards steht und genauso verlässlich wie respektvoll bleibt.

Erwerb und Besitz menschlicher Schädel – Ein umfassender Leitfaden

 

— George A. Rauscher am 23. Juli 2024, Leitfaden zum Umgang mit menschlichen Schädeln 2024, überarbeitete Version

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