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Die Fähigkeit zur Gesichtserkennung ist ein Phänomen, das in der wissenschaftlichen Gemeinschaft sowohl fasziniert als auch herausfordert. In jüngster Zeit hat die Anerkennung von sogenannten „Super-Recognizern“, Personen mit einer außergewöhnlichen Fähigkeit zur Gesichtserkennung, die Debatte weiter angeheizt. Die zentrale Fragestellung ist, ob diese Fähigkeit angeboren oder erlernt ist. Der hier vorgestellte Standpunkt stützt die Hypothese, dass diese Fähigkeit hauptsächlich durch Lernprozesse erworben wird, die auf dem Konzept der Neuroplastizität beruhen.

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In Anbetracht der juristischen Fragestellungen, die wir uns häufig konfrontiert sehen, bezüglich der Quantifizierung von „sehr wahrscheinlich“ in prozentualen Termini, möchte ich in diesem Artikel erläutern, weshalb ich mich als Gutachter entschieden habe, solche Zahlenangaben zu vermeiden:

Die Wahrscheinlichkeit von Identität oder Nichtidentität wird bewusst als verbales Prädikat angewendet, da biostatistische Kalkulationen problembehaftet sind: Einerseits mangelt es an hinreichend umfangreichen und validierten Datenbanken, die divergente ethnische Provenienz und das Lebensalter berücksichtigen. Andererseits wurden die Referenzabbildungen nicht unter standardisierten Gegebenheiten generiert. Folglich ist die „echte“ Ausprägung der Charakteristika oft nicht erkennbar, und biostatistische Berechnungen basierend auf der „scheinbaren“ Ausprägung würden zu inkorrekten Resultaten führen.

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