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Einmal mehr gab es eine gesetzliche Änderung über die Bestimmungen des Datenschutzes.

Neu ist insbesondere, dass es sich gemäß Art. 37 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um eine EU-weite verbindliche Vorschrift handelt, keine Richtlinie, in deren Rahmen jeder EU-Mitgliedsstaat seine eigenen Gesetze erlassen kann. Hintergrund ist der Wunsch nach grenzübergreifender, die es theoretisch nicht mehr gibt, einheitlicher (Wettbewerbs-)Bedingungen, die man schwerlich erreichen kann.

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Ein SSL-Sicherheitszertifikat (Secure Sockets Layer) ist nicht nur ein Schönheitsmerkmal auf Ihrer Website. Es kann Ihnen einige Vorteile bieten. Vor allem können Ihnen aber gravierende Nachteile entstehen. Das liegt zum einen an der Transparenz und dem vielseitigen Angebot des Internets und zum anderen spielt Google wieder eine entscheidende Rolle!

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