Sprechen wir die Zahl einmal ruhig aus – PKS 2018

Die polizeiliche Kriminalstatistik „PKS“ ist eine Zusammenfassung der polizeilich erfassten Delikte der einzelnen Länder bis zu ihrer Endbearbeitung. Sie basiert als sogenannte Ausgangsstatistik auf der Entwicklung der Kriminalität seit 2004.

Allerdings werden nur diejenigen Delikte erfasst, die zur Anzeige bei der Polizei gebracht werden. So werden Straftaten, die unmittelbar in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen, Finanz- und Steuerdelikte und Aussagedelikte, nicht von der PKS erfasst. Auch Staatsschutzdelikte finden in der PKS, mangels Zuständigkeit der Polizei, keine Beachtung. Selbiges gilt für Auslandsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und die meisten Verkehrsdelikte.

Selbst diejenigen Delikte, die in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fallen würden, können nicht immer erfasst werden. Das sogenannte Dunkelfeld kann sehr groß sein. Eine Art die Dunkelziffer zu beleuchten sind die sogenannten “Viktimisierungssurveys”. Es handelt sich um Befragungen, die 2012 und 2017 durchgeführt wurden und sollen in Zukunft alle zwei Jahre durchgeführt werden. Dabei werden Personen willkürlich ausgewählt und dazu befragt, ob sie Innerhalb eines Zeitraums Opfer einer Straftat wurden.

Zwar kann dadurch das Dunkelfeld in gewisser Weise aufgehellt werden. Es verbleiben aber weitere wichtige Punkte, die die PKS beeinflussen. Das betrifft zuallererst das Anzeigeverhalten, Gesetzesänderungen, Änderungen der statistischen Erfassung und die Kontrollintensität. Auch wenn die PKS vor allem die Kriminalitätsentwicklung des vergangenen Jahres im Vergleich zum Vorjahr darstellen soll, können die Tatzeitpunkte auf frühere Jahre fallen. Das ist auf die teilweise lange Ermittlungsdauer zurückzuführen. Erst mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wird die Tat PKS-relevant.

Ziel der PKS ist die Kriminalitätsentwicklung hinsichtlich der Opferzahlen, unterschiedlicher Delikte, Täterkreise und der Kriminalitätsquotienten. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage der künftigen präventiven und repressiven Polizeiarbeit, organisatorischer Planungen, empirischer Forschungen und der Aufdeckung eventueller Gesetzeslücken. In den vergangenen Jahren wurden einige dieser Gesetzeslücken -so hofft man- geschlossen, was zu einer schlechteren Vergleichbarkeit der erfassten Delikte führt.

So wurde mit der Umsetzung des “Fünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches-Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung” das Sexualstrafrecht infolge der “Kölner-Sylvester-Nacht” stark verschärft. Das ist sicherlich einer der Gründe, warum Sexualdelikte, in den letzten beiden Jahren so massiv angestiegen sind. Teilweise fand die geänderte Gesetzeslage bereits im vergangenen Betrachtungszeitraum (2017) Berücksichtigung, teilweise erst im Aktuellen.

Eine weitere Änderung durch das “Einundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafrechts – Strafbarkeit von Sportwetten und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben” vom 11.04.2017 hat auch zu weiteren Unsicherheiten in der Vergleichbarkeit geführt. Allerdings wurde mit diesem Gesetz eine lange bestehende Gesetzeslücke geschlossen und Betrügereien im hoch dotierten Profisport kann künftig Paroli geboten werden.

Eine besonders wichtige Änderung erfolgte mit dem “Zweiundfünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafrechts – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften”. Zwar liegen diesbezüglich keine Vergleichswerte vor. Auf Grund der gefühlten massiven Anstiege solcher Delikte, musste eine gesonderte Erfassung ermöglicht werden.

Stolz verkündete der Innenminister vor wenigen Tagen den Rückgang der registrierten Straftaten und den niedrigsten Wert seit 1992. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Quote um 3,6% auf 5.555.520 Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße

(Anmerkung: Die Gesamtsumme sollte einmal ausgesprochen werden!; fünfmillionenfundhundertfünundfünfzigtausendfünfhundertzwanzig)

Positiv ist, dass viele Formen von Diebstahlsdelikten rückläufig waren. Angefangen beim einfachen Diebstahl (-7,5%), Raubdelikte (-5,4%), aber auch Wohnungseinbruchsdiebstähle und letztere sogar um 16,3%. Auch gesunken sind Straßenkriminalität (-6%) und Betrug (-7,6%). In Bezug auf letztere ist die Vergleichbarkeit zu vergangenen Straftaten wegen der geänderten Gesetzeslage schwierig bis ausgeschlossen.

Sehr positiv zu betonen sind die gesunkenen Straftaten im Bereich der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und sexueller Übergriffe im besonders schweren Fall inklusive Todesfolge. Die Zahl der Straftaten sank hier um 18,2%. Allerdings ist die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren auch hier durch geänderte Gesetze nicht unproblematisch. Außerdem ist insbesondere im Bereich von Sexualdelikten die Dunkelziffer erfahrungsgemäß am höchsten. Häufig werden die Taten nicht zur Anzeige gebracht- aus falscher familiärer Verbundenheit der Freundschaft, aus Scham, aus Angst vor Vorverurteilung oder dass einem nicht geglaubt wird oder weil sich die Opfer nicht wieder und wieder im Rahmen der Ermittlungsarbeit und Gerichtsverhandlung damit konfrontiert sehen wollen.

Diese Dunkelziffer würde wahrscheinlich auch nicht durch eine anonyme Befragung aufgedeckt werden.

Weitere gute Nachrichten gab es bezüglich der folgenden Straftaten:

(Computer-)Betrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel (-2,9%), Gewaltkriminalität (-1,9%), Körperverletzung (-1,2%), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (-0,3%), gefährliche oder schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien (-0,2%).

Leider gab es auch Straftaten, die in ihrer Häufigkeit zugenommen haben. Jeweils um 1,8 % sind die Fallzahlen der Computerkriminalität und der Beleidigung gestiegen. Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums gibt es den Tatbestand der “Beleidigung” nur im Allgemeinen. Einen Sondertatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es (bislang) nicht.

Auch zugenommen haben Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte (+3,1%), Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (+3,4%).

Leider war auch ein Anstieg der Tötungsdelikte zu vermerken. Diese nahmen um 3,9% zu. Auffällig ist auch der relativ starke Anstieg der Straftaten gegen das Waffengesetz. Waffe meint damit nicht nur Schusswaffen, sondern Waffen und gefährliche Gegenstände im Sinne des § 1 Waffengesetz. Dabei kommt es oftmals nicht auf eine Verwendung an, teilweise ist auch das “Führen” bestimmter Gegenstände mit Strafe bewährt oder sogar der Besitz. Wer jedoch die Nachrichten im vergangenen Jahr aufmerksam verfolgte, kann den Anstieg von 5,5% nicht verwundern. Die scheinbare Omnipräsenz von Messern und deren Verwendung ist nicht zu leugnen.

Auch Rauschgiftdelikte haben um 6,1% und Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz haben um 8,3% zugenommen.

Eine zunächst sehr bedenklich erscheinende Zunahme der Verbreitung von pornografischen Schriften um 13,6% lohnt einer genaueren Betrachtung. Zum einen meint “Schrift” nicht das, was der Begriff, historisch betrachtet, bedeutete. Es ist nicht mehr notwendig, dass pornografische Bilder oder Texte als Druckwerk zur Verfügung gestellt werden. In Zeiten, in denen literarische Werke über leicht bekleidete Frauen im Einzelhandel nicht mehr versteckt wird, wurde eine Jagd auf alles Digitale gestartet. Egal ob Bild, Text oder Ton, ob selbst “produziert” oder nur befürwortet, im Internet bewegt man sich stets auf einer Gratwanderung!

Je nach Bundesland und Auslastung der Justiz kann man schnell ins Blickfeld der Justiz geraten. Steht ein solch schwerer Vorwurf erst im Raum ist die Zeit bis zur Entlastung unerträglich!

Vorsicht ist vor allem im Bereich von Social Media geboten. So kann nicht nur das eigene Posten oder Tweeten von zweifelhaftem Material den Verdachte der Verbreitung pornografischer Schriften begründen, sondern bereits ein “Like” oder Retweet kann nach mancher juristischer Ansicht den Tatbestand der Verbreitung begründen. Grund dafür ist, dass der Inhalt durch den Like oder das Retweeten einem weiteren Empfängerkreis zur Verfügung gestellt wird.

Vorsicht ist sogar beim Weiterleiten anzüglicher Scherze per Messengerdienste geboten. Insbesondere, wenn Nachrichten in Gruppen zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Empfänger nicht den gleichen Humor teilt, kann, mangels Einverständnis des Empfängers, auch eine Verbreitung angenommen werden.

Damit ist die starke Zunahme sicherlich auch zu begründen.

Noch viel bedenklicher ist der massive Anstieg von 39,9% im Bereich des Widerstands gegen und tätlichen Angriff auf die Staatsgewalt. Natürlich ist auch diese Steigerung zum Teil auf die geänderte Gesetzeslage zurückzuführen. Allerdings beruhen diese Änderungen gerade auf dem massiven Anstieg körperlicher Gewalt und Drohungen v.a. gegen Polizisten, aber auch zunehmend gegen Rettungskräfte und Feuerwehrleute.

Was leider auch wieder besonders auffällig ist, ist dass trotz der allgemein rückläufigen Kriminalitätsrate, der Anteil Nichtdeutscher Tatverdächtiger überproportional steigt. So wurde beispielsweise bei den Straftaten gegen die persönliche Freiheit ein Rückgang vermerkt. Allerdings stieg die Zahl, der durch Zuwanderer begangenen Straftaten in diesem Bereich (u.a. Nötigung, Bedrohung und Nachstellung) um 3,1 bis sogar 19,3% an. Besonders verwerflich und besorgniserregend ist im Bereich dieser Tätergruppe der Zuwachs des Widerstands und tätlichen Angriffs auf die Staatsgewalt um sage und schreibe 56%, in Zahlen sind das 1431 mehr Straftaten. Auch die 36,2 %ige Steigerungsrate von Verstößen gegen das Waffengesetz, die im Jahr 2018 durch Zuwanderer begangen wurde ist erschreckend.

Besonders auffällig wurden Zuwanderer im vergangenen Jahr im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Hier wurden 21,6% mehr Straftaten begangen. Innerhalb dieser Gruppierung waren Amphetamin und Derivate (inkl. Ecstasy) mit einer Steigerungsquote von 60,6% trauriger Spitzenreiter.

Erfreulich ist hingegen, als versöhnliche Nachricht zum Schluss, dass die sogenannte Migrationskriminalität mit 9,3% rückläufig war. Wobei die Dunkelziffer hierbei sicherlich in keinster Weise zu beziffern wäre.

Zusammenfassend muss man sagen, dass die Kriminalstatistik positive Tendenzen erkennen lässt. Sieht man jedoch genauer hin, muss man anerkennen, dass das subjektive Empfinden der Leute nicht ganz unbegründet ist. So wurden im vergangenen Jahr insgesamt 2.051.266 Tatverdächtige erfasst. Davon hatten 708.380 keine Deutsche Staatsbürgerschaft. Davon wiederum waren 281.628 Zuwanderer. Im Verhältnis der Personengruppen zueinander ergibt sich ein sehr deutliches Bild.

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