Sprechen wir die Zahl einmal ruhig aus – PKS 2018
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine umfassende Erfassung der polizeilich registrierten Delikte, aggregiert aus den Daten der einzelnen Bundesländer und systematisch bis zur Endbearbeitung aufgearbeitet. Diese Ausgangsstatistik bildet die Kriminalitätsentwicklung seit 2004 ab. Doch es ist wichtig zu verstehen, dass nur die zur Anzeige gebrachten Straftaten in dieser Statistik erfasst werden. Eine Vielzahl von Delikten—insbesondere solche, die direkt in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen, wie Finanz- und Steuerdelikte, Aussagedelikte und Staatsschutzdelikte—bleiben unberücksichtigt. Auch Auslandsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten und die meisten Verkehrsdelikte sind hierin nicht enthalten.
Selbst innerhalb der polizeilichen Zuständigkeit entziehen sich viele Delikte der Erfassung. Das sogenannte Dunkelfeld kann erheblich sein. Um dieses zu beleuchten, werden „Viktimisierungssurveys“ durchgeführt, wie etwa in den Jahren 2012 und 2017, und zukünftig alle zwei Jahre wiederholt. In diesen Umfragen werden zufällig ausgewählte Personen dazu befragt, ob sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums Opfer eines Verbrechens geworden sind.
Diese Erhebungen können das Dunkelfeld zwar teilweise erhellen, lassen jedoch viele Einflussfaktoren auf die PKS unberücksichtigt, wie etwa das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, Gesetzesänderungen, statistische Erfassungsänderungen und die Intensität polizeilicher Kontrollen. Die PKS reflektiert primär die Kriminalitätsentwicklung des vergangenen Jahres im Vergleich zum Vorjahr, wobei Tatzeitpunkte auch auf frühere Jahre fallen können, oftmals bedingt durch lange Ermittlungsdauern. Erst mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Tat in der PKS relevant.
Ziel der PKS ist es, die Kriminalitätsentwicklung hinsichtlich der Opferzahlen, Delikte, Täterkreise und Kriminalitätsquotienten abzubilden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die präventive und repressive Polizeiarbeit, organisatorische Planungen, empirische Forschung und die Identifizierung gesetzlicher Lücken ein. Einige dieser Lücken wurden in den letzten Jahren hoffentlich geschlossen, was die Vergleichbarkeit der erfassten Delikte erschwert.
Ein markantes Beispiel dafür ist das „Fünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“, das infolge der „Kölner Silvesternacht“ das Sexualstrafrecht erheblich verschärfte. Dies ist einer der Gründe für den massiven Anstieg der Sexualdelikte in den letzten beiden Jahren. Teilweise wurde die geänderte Gesetzeslage bereits im vergangenen Betrachtungszeitraum (2017) und teilweise erst im aktuellen berücksichtigt.
Eine weitere bedeutsame Gesetzesänderung ist das „Einundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafrechts – Strafbarkeit von Sportwetten und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben“ vom 11. April 2017. Diese Änderung schloss eine lange bestehende Gesetzeslücke und stellt nun sicher, dass Betrügereien im hoch dotierten Profisport geahndet werden können.
Ebenfalls erwähnenswert ist das „Zweiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafrechts – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“. Auch wenn direkte Vergleichswerte fehlen, war eine gesonderte Erfassung solcher Delikte aufgrund des massiven Anstiegs dieser Art von Gewalttaten nötig.
Der Innenminister verkündete stolz den Rückgang der registrierten Straftaten auf den niedrigsten Wert seit 1992. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Quote um 3,6 % auf 5.555.520 Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße – diese Zahl auszusprechen verdeutlicht die Dimension des Problems.
Positiv zu vermerken ist, dass viele Formen von Diebstahlsdelikten rückläufig waren. Der einfache Diebstahl sank um 7,5 %, Raubdelikte um 5,4 % und Wohnungseinbruchsdiebstähle sogar um 16,3 %. Straßenkriminalität (-6 %) und Betrug (-7,6 %) verzeichneten ebenfalls einen Rückgang. Die Vergleichbarkeit dieser Daten mit früheren Jahren bleibt jedoch aufgrund gesetzlicher Änderungen kompliziert.
Besonders erfreulich ist der Rückgang der Straftaten im Bereich der schweren Sexualdelikte um 18,2 %. Aber gerade bei Sexualdelikten bleibt die Dunkelziffer hoch, da viele Taten aus Scham, Angst vor Vorverurteilung oder aus anderen persönlichen Gründen nicht zur Anzeige gebracht werden.
Weitere gute Nachrichten kamen in Form von gesunkenen Betrugsdelikten mittels unbarer Zahlungsmittel (-2,9 %), Gewaltkriminalität (-1,9 %), Körperverletzung (-1,2 %), sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit (-0,3 %). Auch gefährliche oder schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Genitalien verzeichneten einen minimalen Rückgang (-0,2 %).
Allerdings sind auch einige Straftaten in ihrer Häufigkeit gestiegen. Dabei legten insbesondere die Computerkriminalität und Beleidigungen jeweils um 1,8 % zu. Ein weit verbreiteter Irrtum ist dabei der „Beamtenbeleidigung“ als Sondertatbestand – diesen gibt es nach wie vor nicht.
Steigende Fallzahlen gab es ebenso bei Wirtschafts-, Korruptions- und Amtsdelikten (+3,1 %) sowie bei Straftaten im Umwelt- und Verbraucherschutzsektor (+3,4 %). Besonders auffällig ist der Anstieg bei Tötungsdelikten (+3,9 %) und Straftaten gegen das Waffengesetz (+5,5 %). Diese Entwicklung spiegelt die erhöhte Wahrnehmung von Vorfällen mit Messern wider.
Rauschgiftdelikte nahmen um 6,1 % und Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz um 8,3 % zu. Die Zunahme bei der Verbreitung pornografischer Schriften um 13,6 % verdeutlicht die juristische Gratwanderung, der digitale Inhalte unterliegen. Diese Inhalte werden immer strenger kontrolliert, selbst harmlose „Likes“ oder Retweets können bereits den Verdacht der Verbreitung begründen.
Besonders besorgniserregend ist der massive Anstieg von Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt (+39,9 %). Diese Steigerung ist teils auf die gesetzliche Änderung zurückzuführen, spiegelt jedoch auch den dramatischen Anstieg an Gewalt gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte wider.
Trotz eines allgemeinen Rückgangs der Kriminalitätsrate, steigt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen überproportional. Beispielsweise nahmen Straftaten gegen die persönliche Freiheit seitens Zuwanderer um bis zu 19,3 % zu. Besonders alarmierend ist der Anstieg um 56 % bei Widerstandshandlungen und tätlichen Angriffen auf die Staatsgewalt durch Zuwanderer. Auch Verstöße gegen das Waffengesetz in dieser Gruppe erhöhten sich um 36,2 %.
Besonders auffällig ist die Zunahme der Rauschgiftkriminalität unter Zuwanderern um 21,6 %, angeführt von Amphetaminen und deren Derivaten (+60,6 %). Dennoch ist ein kleiner Lichtblick, dass die sogenannte Migrationskriminalität insgesamt um 9,3 % zurückging, obwohl die Dunkelziffer wahrscheinlich schwer zu beziffern ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kriminalstatistik positive Entwicklungen aufzeigt. Jedoch offenbaren detaillierte Betrachtungen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durchaus seine Berechtigung hat. 2018 wurden insgesamt 2.051.266 Tatverdächtige erfasst, davon hatten 708.380 keine deutsche Staatsbürgerschaft und 281.628 waren Zuwanderer. Diese Zahlen geben ein sehr deutliches Bild der Verhältnisse wieder.
**Quellen für diesen Beitrag:**
Bundeskriminalamt. (2018). Polizeiliche Kriminalstatistik 2018. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.