In memoriam – digitaler Nachlass

In memoriam – digitaler Nachlass

Es ist mittlerweile allgemein bekannt, wie wichtig und sinnvoll es ist, sich frühzeitig mit seinen persönlichsten Belangen zu beschäftigen. Neben den weltlichen Dingen, die man nach Möglichkeit seinen Liebsten äinterlassen möchte, wurde das Bewusstsein in mancherlei Hinsicht auch dahingehend geschärft, was mit seinem Körper, nach dem Ableben oder im Notfall geschehen soll.nde

Kaum Beachtung fand bislang der sogenannte digitale Nachlass!

Der digitale Nachlass umfasst all diejenigen Dinge, die sich im Internet während des Lebens abgespielt haben. Dies umfasst-abgesehen von den persönlichen Daten-eher unpersönliche und emotionslose Kundenkonten und digitale Leichen.

Das gilt für den persönlichen, aber insbesondere auch den geschäftlichen Bereich! Insbesondere in Letzterem kann es sich um (firmen-)überlebenswichtige Daten handeln! In Zeiten digitaler Buchhaltung, des IoT (internet of things) und künstlicher Intelligenz ist es über alle Maßen wichtig, erworbenes Wissen und digitale Dokumente geordnet zu überlassen!
Im persönlichen Bereich dürfte Ihnen jedoch viel wichtiger sein, dass Ihre persönlichsten Nachrichten und Fotos, ob via Email, Facebook & Co. nicht den Falschen oder Niemandem in die Hände fallen!

Gerade in der heutigen Zeit, in der sogar Babyfotos und Liebesbriefe digital verwahrt werden oder vielleicht nur auf diese Weise entstanden sind, ist es besonders wichtig, diese Emotionen nicht auch noch mit der besonderen Person zu verlieren!

Anlass dieses Anstoßes ist die Klage eines Berliner Ehepaares, die ihre Tochter auf grausame Weise verloren haben. Ihr Kind stürzte auf die Gleise eines einfahrenden Zuges und kehrte nicht mehr nach Hause zurück! Auf der quälenden Suche nach Antworten, ob ein Unfall oder Freitod ihr Kind aus dem Leben rissen, scheiterten die Eltern heute an den Hürden der Bürokratie! Facebook ist aus Gründen der Persönlichkeitsrechte der Chatpartner nicht dazu verpflichtet, den Eltern Zugang zum Account ihres verstorbenen Kindes zu gewähren, wenn darüber bereits das Gedenken eröffnet wurde. Das, obwohl die Eltern sogar über die Zugangsdaten verfügten!

Aus diesem Anlass kann man den Eltern nur das herzlichste Mitgefühl ausdrücken und an die Menschlichkeit appellieren! Vielleicht findet sich auf höherinstanzlicher Ebene Gerechtigkeit oder eine zwischenmenschliche freiwillige Lösung! Dies ist natürlich ein tragisches und trauriges Beispiel, aber es soll wachrütteln! Das Gedenken darf nicht an der Bürokratie verloren gehen!

Als IT-Forensiker kann ich vielleicht auch Sie auf diesem wichtigen Schritt begleiten!

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