Verbrannte Erde: was mir der Drach-Prozess gezeigt hat
Ein Sachverständiger zieht nach fast 2 Jahrzehnten loyaler Arbeit für die deutsche Strafjustiz die Linie, an der er nicht mehr weitermacht. Eine persönliche Bilanz, geschrieben aus der Erinnerung an Köln, an einen Brief, der unbeantwortet blieb, und an einen Bestechungsvorwurf, der juristisch nie tragen konnte.
Nachts am 18. Mai
Ich beginne diesen Text in einer Nacht, in der ich nicht schlafen kann. Es ist der 18. Mai, kurz nach Mitternacht, ich habe 12 Stunden am Schreibtisch verbracht und die Buchhaltung der Arztpraxis meiner Frau durchgegangen, Rechnung um Rechnung, Mahnstufe um Mahnstufe, weil die Zahlungsmoral in Deutschland im Jahr 2026 einen Zustand erreicht hat, in dem kaum noch ein Patient seine Rechnung ohne mindestens eine Mahnung bezahlt, und der Druck auf eine kleine Praxis sich aus tausend solcher Kleinigkeiten zusammensetzt, die jede für sich harmlos klingen und in Summe einen Inhaber an den Rand bringen. Ich saß noch da, aufgedreht und fertig zugleich, und in dieser Doppelung aus Erschöpfung und Anspannung kam plötzlich aus einer Schublade des Erinnerns etwas hoch, was ich nie wieder so klar bei mir gespürt hatte wie in diesen Stunden, eine Erinnerung an ein Verfahren, das meine Familie und mich über Monate begleitete und das meine Angehörigen und engsten Freunde bis heute als ein erlebtes Trauma einordnen, obwohl ich selbst lange dazu geneigt habe, das Wort kleinzureden.
Ich schreibe diese Zeilen, weil ich glaube, dass es Zeit ist, diese Sache von meiner Seite aus aufzuschreiben. Nicht aus Rachebedürfnis, nicht um irgendjemanden zu zerlegen, der namentlich nicht erwähnt werden wird, sondern weil ich gelernt habe, dass ein Vorgang, der einen Menschen in dieser Tiefe trifft, nicht in einem Notizbuch verstaubt, sondern eine Form finden muss, die anderen Sachverständigen und Verfahrensbeteiligten dient. Dass ich diese Form heute Nacht finde, hat einen banalen Grund, der gleichzeitig kein banaler ist: die offenen Forderungen einer Arztpraxis und die offene Rechnung eines Strafverfahrens, das mich am Ende fast 7.000 EUR an bereits erhaltenen Kosten zurückzahlen ließ, treffen sich in meinem Kopf an diesem 18. Mai und ergeben ein Bild, das ich nicht länger unbearbeitet liegen lassen möchte.
Ein Rastplatz auf dem Heimweg
Es gibt Verfahren, bei denen man sich nach Jahren noch vor der Ausfahrt zurück nach Bayern auf einem Rastplatz hinsetzen muss, weil die Hände zittern und der Magen sich verkrampft hat und die Strecke nach Hause an diesem Abend zu lang ist, um sie ohne Pause durchzuhalten. Der Prozess gegen Thomas Drach vor der 21. großen Strafkammer des Landgerichts Köln war ein solches Verfahren, und ich beschreibe diesen Rastplatz nicht als literarisches Bild, sondern als wiederkehrende reale Szene, die sich nach mehreren der letzten Verhandlungstage genauso abgespielt hat. Wer den Saal verlassen hat, fährt nicht einfach nach Hause. Er fährt aus einem Raum, in dem er stundenlang Gegenstand einer Behandlung war, die er sich in keinem anderen Berufsfeld in dieser Form gefallen lassen würde, und er nimmt diese Stunden mit auf eine Autobahn, die in der Dunkelheit nicht endet.
Ich war im Verfahren mit dem Aktenzeichen 321 Ks 10/21 als gerichtlich bestellter Sachverständiger berufen. Meine Aufgabe war die forensische Auswertung von Überwachungsvideos, und in dieser Auswertung hatte ich den Angeklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit als Täter mehrerer Raubüberfälle auf Geldtransporter identifiziert, eine Indizienkette, die im Verfahren das Gewicht trug, das die Kammer von einem Sachverständigen erwartet. Wer seit Februar 2022 die Berichterstattung verfolgt hat, kennt die äußeren Konturen: einen Mammutprozess mit mehr als 100 Verhandlungstagen, beträchtlichem Sicherheitsaufwand, schwerem Polizeischutz auf der Luxemburger Straße, ein Angeklagter, der die Vorwürfe bestritt, und ein Klima im Saal, das mit jedem Monat schwerer wurde, weil das, was hier verhandelt wurde, in keinem üblichen Rahmen mehr zu halten war.
Ein Prozess unter keinem guten Stern
Über den Drach-Prozess ist in der Berichterstattung mehr Skurriles dokumentiert als über jedes andere Verfahren, an dem ich in meiner Karriere als Sachverständiger beteiligt war. Schon am Auftakttag verzögerte sich die Verlesung der Anklage über Stunden, weil die Sicherheitsvorkehrungen der Polizei einen reibungslosen Beginn nicht zuließen. Schwer bewaffnete Einsatzhundertschaften sicherten das Justizzentrum, Straßen wurden gesperrt, der Angeklagte wurde regelmäßig per Hubschrauber aus der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf zum Gericht geflogen, weil ein Transport auf der Straße als nicht hinreichend sicher galt. Wer das einmal mit eigenen Augen gesehen hat, vergisst es nicht. Ein Sachverständiger, der zur selben Zeit mit dem privaten Pkw aus Süddeutschland anreist, ein Hotelzimmer bezahlt, eine Software-Lizenz für die Auswertung mitbringt und sich seinen Weg durch den Sicherheitsring sucht, steht in einem Verhältnis zu diesem Apparat, das mit jedem Hubschrauber-Anflug sichtbarer wird.
Im März 2022, wenige Wochen nach Verfahrensbeginn, kam es zur ersten der vielen Pannen, die diesen Prozess später durchzogen. Drachs niederländischer Mitangeklagter klagte über sehr schwere Schulterschmerzen, sein Verteidiger beantragte die Aussetzung wegen Verhandlungsunfähigkeit, ein Schmerzmittel verschaffte keine Linderung, das Gericht zog sich für 45 Minuten zur Beratung zurück, und am Ende vertagte sich das Verfahren auf den übernächsten Tag, weil im Gefängnis erst geröntgt werden sollte, ehe man weiterverhandelte. Solche Aussetzungen sind in einem Verfahren dieser Größenordnung kein Einzelfall, aber sie summierten sich im Drach-Prozess auf eine Frequenz, die irgendwann nicht mehr durch medizinische Notwendigkeiten allein zu erklären war. Verhandlungstage fielen reihenweise aus, weil sich Prozessbeteiligte wiederholt mit Corona infizierten, weil Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter und gegen die gesamte Strafkammer den Ablauf bremsten, und weil das Klima zwischen Gericht und Verteidigern Stück für Stück feindlicher wurde, ein Begriff, den die Berichterstattung von 2023 ausdrücklich verwendet.
Am 22. Februar 2023 erreichte dieses Klima einen Punkt, an dem die Sache ins offen Komödiantische kippte. Es war ein Aschermittwoch, das Justizzentrum war wieder von einer Einsatzhundertschaft gesichert, alle Verfahrensbeteiligten waren anwesend, nur der Angeklagte fehlte, weil die Polizei vergessen hatte, ihn vom Gefängnis zum Gericht zu transportieren. Der Vorsitzende Richter kommentierte den Vorgang lakonisch mit dem Satz, der Karneval sei noch nicht ganz zu Ende, eine Formulierung, die durch die Berichterstattung lief und die das Niveau des Verfahrens an diesem Tag in einer Weise zusammenfasste, wie es kein Sachverständiger und kein Verteidiger besser hätte machen können. Die Erklärung war zugleich entlarvend: Die Polizei habe nicht ausreichend Kräfte, weil parallel ein anderer großer Strafprozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Pink-Panther-Bande lief, für den ebenfalls erhöhte Sicherheitsmaßnahmen galten. Der 55. Verhandlungstag begann an diesem Mittwoch erst um 14 Uhr, weil die Kollegen der Schwurgerichtskammer im Parallelverfahren ihren Angeklagten zuvor in die JVA zurückzubringen hatten.
Frühjahr und Sommer 2023 waren von einem zunehmend feindlichen Klima zwischen Gericht und Verteidigern geprägt. Vor allem ein Verteidiger des Mitangeklagten geriet immer wieder mit dem Vorsitzenden Richter aneinander, und nicht selten wurde es persönlich. Schließlich trennte die Kammer das Verfahren des Niederländers ab, eine Maßnahme, die in der Strafprozessordnung kein Routineakt ist, sondern eine Reaktion auf eine als nicht mehr handhabbar empfundene Verfahrenslage. Im Juni 2023 sagte ein ehemaliger Mitgefangener aus, Drach habe ihm gegenüber 3 der vorgeworfenen Überfälle eingeräumt. An dieser Stelle wirkte Drach erstmals sichtbar angefasst und beleidigte den Zeugen, ein Vorgang, den die Berichterstattung dokumentiert. Ein Wachmann, der bei 2 Überfällen Geldbote gewesen war, sagte im Zeugenstand den Satz, er träume jede Nacht davon, ein Satz, der mir bis heute nachklingt, weil er die menschliche Substanz hinter den abstrakten Tatvorwürfen sichtbar macht.
Wer sich in dieser Prozesslage als Sachverständiger zurechtfinden muss, arbeitet nicht im Normalbetrieb der deutschen Strafjustiz, sondern in einer Ausnahmesituation, in der jedes übliche Sicherheitsventil schwerer greift. Es gab Verhandlungstage, an denen ich morgens um 6 Uhr in den Wagen gestiegen bin, mittags am Justizzentrum durch die Sicherheitsschleuse gegangen bin, am Nachmittag im Saal saß und nicht weiterwusste, weil schon wieder ein Antrag gestellt worden war, der mit der Beweisaufnahme nichts zu tun hatte, sondern den Verfahrensgang verzögerte. Ich sage das nicht als Vorwurf an die anwaltliche Strategie eines Mandanten, der das Recht hat, jeden zulässigen Antrag zu stellen. Ich sage es als Beschreibung dessen, was ein Sachverständiger in einem solchen Verfahren als Lebenszeit auf der Autobahn verbringt.
Der Saal und der Brief
Was die Berichterstattung weniger gezeigt hat, war die Atmosphäre, in der ein Sachverständiger zu arbeiten hatte. Ich war Gegenstand von Bemerkungen, von kleinen Sticheleien während meiner Aussagen, von Bewertungen meiner Person, die mit der Sachfrage nichts zu tun hatten und in keinem anderen Saal, in dem ich bis dahin gearbeitet hatte, jemals zugelassen worden wären. Es geht hier nicht um robuste Kreuzbefragung, die ich als Praktiker kenne und respektiere, sondern um ein Tonfall- und Stil-Klima, das nach meiner Wahrnehmung weit über die Verteidigung eines Mandanten hinausging. Ich notierte mir diese Vorfälle, weil ich nicht der Mensch bin, der so etwas im Stillen schluckt. Ich notierte sie auch, weil ich aus jahrelanger forensischer Arbeit weiß, dass die akteneigene Dokumentation in solchen Fällen das Einzige ist, was am Ende übrig bleibt, wenn die mündliche Erinnerung verblasst.
Irgendwann verfasste ich ein Schreiben an den Präsidenten des Landgerichts. Ich legte sachlich dar, was sich aus meiner Sicht ereignet hatte, und bat um eine Einordnung, weil ich glaubte, dass ein Hauptverfahren in Deutschland eine Grenze haben muss, jenseits derer auch ein Sachverständiger keinem ungeschützten Beschimpfungs-Korridor mehr ausgesetzt sein darf. Mir schwebte dabei kein konkretes Sanktionsbegehren vor. Ich wollte, dass die Hausspitze zur Kenntnis nimmt, was in einem ihrer Säle vorging, und ich ging selbstverständlich davon aus, dass eine solche Mitteilung mit angemessener Sorgfalt behandelt würde. Was kam, war kein förmlicher Bescheid, sondern ein Telefonanruf einer Kriminalbeamtin, die mir, wie sie sagte, etwas von der zuständigen Staatsanwältin auszurichten habe. Ja, hieß die Botschaft sinngemäß, die Vorfälle hätten strafrechtliche Relevanz, aber wegen der zu erwartenden Kosten eines parallelen Verfahrens werde man das alles besser am Ende des Hauptverfahrens klären. Ich saß an meinem Schreibtisch in Süddeutschland, hielt den Hörer in der Hand und verstand in diesem Moment, dass die Würde eines Sachverständigen in diesem Verfahren Verhandlungsmasse war, abrechenbar gegen einen erwarteten Aufwand, abhängig von einer Kostenrechnung, die mit meiner Person nichts zu tun hatte und die ich nicht beeinflussen konnte.
Es gibt einen Satz in jenem Brief an den Präsidenten, den ich bis heute auswendig kann, weil ich ihn vor dem Absenden mehrfach gelesen habe, um sicherzustellen, dass er sachlich blieb. Ich schrieb, dass irgendwann einmal die Grenze erreicht sei. Ich meinte das damals als Mitteilung, nicht als Drohung, weil ich glaubte, der Apparat würde an einer solchen Mitteilung interessiert sein. Heute lese ich denselben Satz als Vorausschau, die ich mir damals selbst geschenkt habe, ohne zu wissen, wie genau diese Grenze in den folgenden Monaten erreicht werden sollte.
Der 7. Oktober 2022
Wer den Verlauf in der Presse mitgelesen hat, kennt das Datum. Am 7. Oktober 2022, dem 40. Verhandlungstag, kam es nach öffentlicher Darstellung zu jenem Vorgang, der über mich später in den Boulevard hinausgetragen wurde. Ein Journalist, der den Prozess begleitete, hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt, ich hätte ihm in der Cafeteria des Justizzentrums einen 100-Euro-Schein in die Hand gedrückt und im Gegenzug eine genehme Berichterstattung über meine Person verlangt, woraufhin er das Geld zurückgewiesen und ein Protokoll verfasst habe, das die Staatsanwaltschaft im Verfahren referierte. Das ist die Version, die der Kölner Stadt-Anzeiger, die Kölnische Rundschau, die Bild und mehrere Onlinemedien an diesem Wochenende bundesweit verbreitet haben.
Ich habe diesen Sachverhalt in einer Stellungnahme an die Kammer bestritten und ihn als absurd bezeichnet, und ich bleibe bei dieser Bewertung bis heute. Ich habe in fast 2 Jahrzehnten als gerichtlich bestellter Sachverständiger ohne einen einzigen Vorgang dieser Art gearbeitet, ich kenne den professionellen Abstand zu Pressevertretern, und ich wüsste nicht, warum ich ihn an einem regulären Verhandlungstag im Drach-Verfahren ausgerechnet vor einem Reporter aufgegeben haben sollte, dessen Berichte zu meinem Gutachten nichts ändern konnten. Ich überlasse die Bewertung dem Leser, weil ich gelernt habe, dass meine eigene Empörung an dieser Stelle die Sache nicht klarer macht. Eines aber will ich festhalten: Ein Sachverständiger, der einen Reporter mit 100 EUR auf eine ihm wohlwollende Berichterstattung bringen will, müsste ein außerordentlich naiver Mann sein und gleichzeitig ein außerordentlich verzweifelter, und ich war an jenem Tag weder das eine noch das andere.
Was der Anfangsverdacht juristisch wert war
Die zuständige Staatsanwältin trat mit der Mitteilung an die Öffentlichkeit, man prüfe einen Anfangsverdacht. Wer juristisch geschult ist, weiß, was an dieser Formulierung schon im Ansatz nicht trägt. § 334 StGB, der Tatbestand der Bestechung, setzt nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB einen Amtsträger als Vorteilsempfänger voraus, also einen Beamten, einen Richter oder eine Person, die ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis bekleidet oder mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut ist. Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass Redakteure öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten als Amtsträger zu behandeln sind (BGHSt 54, 202 ff.), für Journalisten privater Tageszeitungen oder Boulevard-Medien gilt das gerade nicht. Ein freier Pressevertreter ist kein Amtsträger im Sinne des Gesetzes, und damit fehlt dem behaupteten Vorgang von vornherein das Tatbestandsmerkmal, ohne das § 334 StGB nicht greifen kann.
Auch § 299 StGB, die Bestechung im geschäftlichen Verkehr, hilft hier nicht weiter. Diese Norm verlangt einen Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebs, der für eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb handeln soll, eine Konstellation, die auf den geschilderten Sachverhalt nach jeder vernünftigen Lesart nicht passt, weil Berichterstattung keine Wettbewerbsleistung im Sinne dieser Vorschrift ist. Das ist Stoff aus dem ersten Strafrechtssemester, jeder Jurastudent kennt diese Differenzierung, und jeder erfahrene Strafverfolger kennt sie ohnehin. Mir wurde, kurz gesagt, ein Anfangsverdacht öffentlich zugeschrieben, der einen Tatbestand voraussetzte, den das deutsche Strafgesetzbuch in dieser Konstellation nicht kennt. Wer das nicht glauben mag, lese die §§ 11, 299 und 334 StGB im Zusammenhang, dann ist die Sache erledigt.
Ich beharre auf dieser juristischen Klarstellung, weil sie keine akademische Spitzfindigkeit ist, sondern den Kern dessen berührt, was an jenen Tagen mit mir geschah. Wenn eine Strafverfolgungsbehörde mit dem Hinweis auf einen Anfangsverdacht öffentlich an die Kameras tritt, dann setzt sie die Wirkung dieser Mitteilung in einer Asymmetrie, die nicht mehr einzuholen ist. Der Anfangsverdacht ist die niedrigste Hürde der Strafprozessordnung, er erfordert nach § 152 Abs. 2 StPO lediglich zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, und genau diese Hürde hätte hier nach jeder seriösen Subsumtion an einer Wand zerbrochen, weil das tatbestandliche Subjekt fehlte. In meinem Empfinden hat die Verfolgungsbehörde damit das öffentliche Wort über mich gewählt, dass ihr im Lichte des Gesetzes nicht zugestanden hätte.
Was eine Pressewelle macht
Was öffentlich folgte, war für meine Familie und mich kaum zu ertragen. Reporter standen vor meinem Büro, Anrufe und E-Mails liefen ein, auch von Agenturen, die mich seit vielen Jahren als zuverlässigen forensischen Ansprechpartner gekannt hatten und die sich nun ebenfalls einer Schlagzeile bedienten, weil sich diese Schlagzeile gut verkaufen ließ. Ein Verfahrensbeteiligter wurde plötzlich zu einer öffentlichen Figur, deren Name in der Boulevardpresse unter Begriffen lief, gegen die er sich praktisch nicht mehr wehren konnte, weil die juristische Reichweite eines Sachverständigen gegen mediale Beschleunigung schlicht nicht ausreicht. Ich habe in jenen Tagen begriffen, dass die Schutzlosigkeit eines Sachverständigen, der ohne Robe, ohne Lobby und ohne anwaltliche Vertretung im eigenen Auftrag in den Saal kommt, kein Versehen ist, sondern eine strukturelle Eigenschaft des Verfahrens.
Meine Antwort an die Kammer war kurz, und sie war eindeutig. Ich erklärte, dass die Darstellung absurd sei und ich keine weitere Stellungnahme abzugeben gedenke. Minuten später setzte ich ein zweites Schreiben auf, das in derselben Sache notwendig geworden war, weil ich nüchtern erkannte, was nach den Wochen zuvor mit mir geschehen war. Ich zeigte meine eigene Befangenheit gegenüber der Kammer an. Nicht weil ich an meinem Gutachten zweifelte, sondern weil ich nicht ausschließen konnte, dass die Anhäufung der Vorgänge meine innere Neutralität gegenüber der Verteidigung beeinträchtigt hatte, und weil ein Sachverständiger, der in einem Strafprozess mit dieser Last weiterarbeitet, sich am Ende selbst zum Risiko für den Angeklagten macht. Ich bat im selben Schreiben um meine förmliche Entpflichtung. Das war meine Entscheidung, getroffen an meinem Schreibtisch, ohne fremden Druck. Ich sage das deshalb so deutlich, weil aus dieser Entscheidung später eine ganz andere Schlagzeile gemacht wurde.
Mein Strich, ihre Schlagzeile
Was in den Zeitungen am nächsten Morgen stand, war eine andere Geschichte. Dort hieß es, der Gutachter sei gefeuert worden, abgezogen, entlassen, je nach Medium, und in keiner einzigen Überschrift jenes Wochenendes war zu lesen, dass ich der erste Beteiligte gewesen war, der die Konsequenzen aus der Lage gezogen hatte. Dass die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung zeitgleich oder kurz darauf eigene Befangenheitsanträge formulierten, ist in mehreren Berichten dokumentiert, was nichts daran ändert, dass mein eigener Schritt zuerst auf dem Tisch der Kammer lag. Wer einmal beobachtet hat, wie ein Selbstrückzug in einer Schlagzeile zu einer Entlassung umgedeutet wird, der versteht, warum erfahrene Sachverständige in heiklen Verfahren oft schweigen und warum dieses Schweigen wiederum den Apparat schont, der von dieser Asymmetrie profitiert.
In den folgenden Tagen lernte ich, dass eine öffentliche Korrektur in Deutschland eine Geschwindigkeit hat, die mit der Geschwindigkeit der Erstmeldung nicht mithalten kann. Wer die Bild auf der Titelseite hat, kommt nicht in dieselbe Bild auf derselben Titelseite zurück, wenn er anschließend recht behält. Diese Erkenntnis war nicht neu für mich, ich hatte sie aus Distanz mehrfach beobachtet, aber sie zum ersten Mal am eigenen Namen zu erleben, ist eine andere Erfahrung als die theoretische Kenntnis ihrer Mechanik. Wer sich gegen die mediale Welle wehren möchte, steht vor der Wahl, eine Gegendarstellung zu erzwingen, die niemand lesen wird, oder den Schlagabtausch insgesamt zu verweigern, weil er weiß, dass jede weitere Zeile in einer Boulevardspalte die Halbwertszeit der Geschichte verlängert. Ich habe damals den zweiten Weg gewählt, und ich halte ihn bis heute für den richtigen, auch wenn der Preis dafür war, dass die einseitige Lesart in der Welt blieb.
Was das JVEG nicht ersetzt
Wer mit dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz arbeitet, kennt seine Lücken. Ich habe in unzähligen Verhandlungstagen mehrere tausend Kilometer auf meinem privaten Fahrzeug zurückgelegt, ich habe Übernachtungen vor Ort gebucht, ich habe Software-Lizenzen für die Auswertung der Überwachungsvideos eingesetzt, und ich habe Arbeitszeit in einer Größenordnung in das Verfahren investiert, die ich im freien Mandat dreifach hätte abrechnen können. Nach meinem Selbstrückzug wurde mir die Mehrzahl dieser Aufwände am Ende nicht erstattet. Schlimmer noch: Ich musste fast 7.000 EUR an bereits ausgezahlten Honorar- und Auslagenbeträgen zurückzahlen, weil die Kostenfestsetzung gegen mich entschied. Mein Einspruch gegen diese Festsetzung wurde beim Oberlandesgericht Köln verworfen. Wer weiß, dass die nordrhein-westfälische Justiz in ihren Strukturen ein eng verwobenes System ist und eine obergerichtliche Beschwerdeinstanz die Linie ihrer Schwesterkammer ungern öffentlich bricht, kann sich über das Ergebnis nicht ernsthaft wundern. Ein Schelm, der bei dieser Konstellation Böses denkt.
Ich empfinde diesen finanziellen Vorgang als wirtschaftliche Aufzehrung eines loyalen Dienstleisters, der das System getragen hat, bis das System ihn nicht mehr benötigte. Wer mich heute fragt, ob es sich gelohnt habe, dem antworte ich: in der Sache vielleicht, in der Bilanz nicht. Ich war am Ende derjenige, der die Tankquittungen, die Hotelrechnungen, die Softwaregebühren und die geopferte Arbeitszeit zusammenzuzählen und an die Justizkasse zurückzuerstatten hatte, und ich war derjenige, dem niemand das Wort Aufwandsentschädigung in einem Ton erklärt hat, der die Wortbedeutung Entschädigung wirklich ernst nahm. Es ist nicht nur ein Vermögensschaden, es ist eine Botschaft. Die Botschaft lautet, dass ein Sachverständiger, der aus einem Verfahren ausscheidet, in dem er sich selbst entlasten will, am Ende auch finanziell ein Verlustgeschäft ist. Diese Botschaft, gerichtet an mich persönlich und gleichzeitig an alle, die in vergleichbaren Verfahren mein Beispiel anschauen, ist die eigentliche Wirkung des Vorgangs.
Wer dieses Buchhaltungsergebnis als Lappalie abtun möchte, dem antworte ich, dass eine Rückforderung in dieser Größenordnung für einen freien Sachverständigen kein abstraktes Problem ist. Es bedeutet, dass Monate vorfinanzierter Arbeit ins Minus rutschen, dass laufende Lizenzkosten anderswo gegenfinanziert werden müssen, dass die Familienkasse spürbar reagiert, und die Frage, ob man die nächste Anfrage einer Staatsanwaltschaft überhaupt noch annimmt, plötzlich eine ganz andere Schärfe bekommt. Das deutsche Sachverständigenwesen lebt davon, dass kompetente Praktiker freiwillig in eine Materie investieren, in der das Honorar regelmäßig unter dem freien Marktpreis liegt. Wenn der Staat aus einem solchen Vertrauensverhältnis am Ende noch eine Rückforderung dieser Größenordnung schöpft, dann erodiert er das Vertrauen, von dem er lebt.
Was ein Verfahren mit Menschen macht
Ich will an dieser Stelle einen Punkt einfügen, der mich noch immer berührt, und ich tue es ohne Pathos, weil er ohne Pathos berührt. Ich war in jenen Wochen nicht der einzige Verfahrensbeteiligte, der an seine Grenzen kam. Es gab Momente im Verlauf des Verfahrens, in denen auch andere Beteiligte sichtbar an die Belastungsgrenze stießen, und es gab einen Tag, an dem ich selbst im Justizgebäude in eine Toilette geflüchtet bin, weil mein Körper nicht mehr mitmachte. Was dort geschah, war kein klassischer Tränenausbruch, sondern eine massive Stressreaktion, mit Herzrasen, mit aussetzendem Atem, mit einer körperlichen Erschütterung, die ich aus keinem anderen Moment meines Berufslebens kenne. Ich saß auf einer geschlossenen Kabinentür gestützt, wartete, bis das Herz wieder normal schlug, und ging anschließend zurück in den Saal, weil ich an diesem Tag noch aussagen musste. Ich schreibe das hier auf, weil ich mich für diese Stunde nicht schäme und weil ein Sachverständiger, der in einer solchen Lage seine eigene Reaktion kontrollieren muss, immer noch derselbe Sachverständige ist, der sein Gutachten sorgfältig erstellt hat.
Mein Körper antwortete in den Wochen rund um den Eklat mit Extrasystolen, mit Schlafstörungen, mit einer Gereiztheit, die ich an mir bis dahin nicht kannte. Wer im Schlaf wiederholt von einem Verfahren träumt, in dem er als Person und nicht als Sachfrage Gegenstand der Auseinandersetzung ist, der weiß, dass die Trennung zwischen Beruflichem und Privatem in einem solchen Zustand nicht mehr funktioniert. Meine Frau, die seit Jahren eine Arztpraxis führt und die in ihrem eigenen Berufsalltag mit Belastung umgeht, sah in jenen Monaten aus nächster Nähe, in welche Form mich diese Situation gebracht hatte. Andere greifen in solchen Lagen zu Beruhigungsmitteln. Ich habe einen Strich gezogen, und dieser Strich war meine Antwort, die ich bis heute für die ehrlichste und gesündeste Reaktion auf eine unhaltbare Situation halte. Die kardialen Symptome ließen Wochen später nach. Die Erinnerung an die Symptome blieb länger als die Symptome selbst.
Im falschen Film
Es gibt eine Beobachtung, die ich für mich selbst lange Zeit nicht so formulieren wollte, weil ich sie für zu drastisch hielt. Ich formuliere sie jetzt, weil sie meine Wahrnehmung an mehreren Verhandlungstagen exakt trifft und weil ich gelernt habe, dass die Beschönigung der eigenen Erfahrung niemandem dient. In meiner Wahrnehmung wurde ich in diesem Verfahren in einem deutschen Gerichtssaal psychisch vergewaltigt und benutzt, und ich sage das ausdrücklich als Beschreibung meines Empfindens, nicht als juristische Subsumtion. Ich glaubte an mehreren Verhandlungstagen, im falschen Film zu sitzen. Ich kam aus einem Berufsleben, in dem ich die deutsche Strafjustiz für eine ernsthafte Veranstaltung gehalten habe, deren Beteiligte sich an gemeinsame Regeln halten, und ich sah mich plötzlich in einem Saal, in dem nichts mehr von dieser Ernsthaftigkeit übrig zu sein schien.
Das ist und bleibt eine ganz persönliche Wahrnehmung. Sie ist nicht zur Diagnose über eine konkrete Person bestimmt. Sie ist eine Beschreibung dessen, was die Summe von Bemerkungen, von Pressewellen, von ignorierten Briefen, von Kostenrücknahmen und von Eskorten in Hubschraubern in einem Menschen anrichten kann, der diesem Verfahren ohne Robe und ohne Schutzschicht zugeordnet war. Wer mir vorhalten möchte, dass meine Sprache an dieser Stelle hart ist, dem antworte ich, dass meine Sprache deshalb hart sein darf, weil sie meine eigene Erfahrung beschreibt, und eine weichere Sprache an dieser Stelle eine zweite Lüge wäre. Die Härte des Wortes „psychisch vergewaltigt“ entspricht der Härte der Tage, die ich in Köln verbracht habe. Ich bitte die Lesenden, das in dieser Funktion zu lesen, nicht als pauschalen Angriff auf eine Institution.
Es ist mir wichtig, an dieser Stelle 2 Dinge sauber zu trennen. Das eine ist die Beobachtung, dass die deutsche Strafjustiz als Ganzes funktioniert, dass viele Verfahren mit Anstand und mit Sorgfalt geführt werden, und dass das, was ich in Köln erlebt habe, in dieser Form nicht der Normalfall ist. Das andere ist die Beobachtung, dass auch ein funktionierendes System Stellen hat, an denen es entgleisen kann, und ein Sachverständiger, der an einer solchen Stelle steht, sich nicht mit dem Hinweis auf den ansonsten guten Zustand des Systems trösten lassen muss. Mein Gegenstand in diesem Text ist die entgleiste Stelle, nicht die Gesamtbilanz.
Was nach dem Strich kam
Das Verfahren ist auch ohne mich einfach weitergelaufen. Die Kammer hat sich neue Sachverständige besorgt, das Gutachten in seiner ursprünglichen Form wurde nicht mehr verwertet, das Verfahren verzögerte sich um Monate. Der Angeklagte wurde am 4. Januar 2024 wegen versuchten Mordes und schweren Raubes zu 15 Jahren Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, seine Revision hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2025 verworfen, das Urteil ist rechtskräftig. Wer das Ergebnis hört, könnte meinen, am Ende sei alles seinen Gang gegangen. So einfach ist die Bilanz aus meiner Sicht nicht.
Was mich bis heute am stärksten beschäftigt, ist die Beobachtung, dass meine Nachfolger im Verfahren nach allem, was mir berichtet wurde, in einer Form geschützt wurden, die mir selbst zu keinem Zeitpunkt zugekommen war. Aus meiner Wahrnehmung wurden Fragen der Verteidigung an die später bestellten Sachverständigen nicht mehr direkt zugelassen, sondern zunächst dem Gericht vorgelegt, das die Zulässigkeit prüfte und nur einen kuratierten Teil an den Sachverständigen weiterreichte. Es liegt mir fern, daraus juristische Schlüsse zu ziehen, die über meine Erfahrung hinausreichen, aber als Mensch, der zuvor demselben Beleidigungs-Korridor schutzlos ausgesetzt war, lese ich darin eine späte Eingestehung, dass die ursprüngliche Lage für einen Sachverständigen nicht zumutbar gewesen war. Wenn ein Apparat seine Verfahrensweise nach dem Ausscheiden eines Gutachters spürbar verändert, dann hat dieser Apparat damit auch eine Aussage über die Verfahrensweise vorher getroffen, ob er es wollte oder nicht.
Ich habe in den Monaten nach meinem Selbstrückzug Anrufe und Nachrichten von Kolleginnen und Kollegen aus dem forensischen Feld erhalten, die mir ohne Umschweife gesagt haben, dass sie nach den Berichten aus Köln nie wieder ein Strafverfahren übernehmen würden, in dem sich eine vergleichbare Lage entwickeln könnte. Das ist eine stille Wirkung des Drach-Prozesses, die in keiner Verfahrensakte steht. Sie liegt in den Köpfen der Sachverständigen, die heute zweimal nachdenken, bevor sie auf eine Anfrage des Gerichts antworten. Wer das System wirklich verstehen will, muss diese stille Wirkung in seine Bilanz einrechnen. Die deutsche Strafjustiz hat im Drach-Prozess nicht nur einen einzelnen Sachverständigen verloren, sondern einen Vertrauensvorschuss in einem Feld, das ohne diesen Vorschuss nicht arbeitsfähig ist.
Was zurückblieb
Ich bin heute, mehrere Jahre danach, immer noch ein verbitterter Mensch, wenn ich an dieses Verfahren denke. Ich kann es nicht anders ausdrücken, weil mir jede beschönigende Formulierung an dieser Stelle wie eine zweite Lüge vorkäme. Ich verspüre, wenn das Gespräch auf Köln kommt, einen körperlichen Widerstand, den ich aus keinem anderen Kapitel meines Berufslebens kenne, bis hin zu einer leichten Übelkeit, die in mir aufsteigt, sobald ich den Namen des Verfahrens nachdenken muss. Diese Reaktion ist meine private Bilanz einer Situation, in der ein Sachverständiger sich erst loyal in den Dienst eines bedeutenden Verfahrens stellt, dann unter öffentlicher Verdächtigung gerät, deren Tatbestand schon im ersten Strafrechtssemester ausgeschlossen worden wäre, anschließend auch noch wirtschaftlich auf seinen Kosten sitzen bleibt und am Ende sieht, dass seine Nachfolger jenen Schutz erhalten, der ihm verweigert worden war.
Ich habe in diesen Wochen verstanden, dass ein System, das einen seiner langjährig loyalen Sachverständigen einer solchen Behandlung aussetzt, kein System ist, dem man bedingungslos dienen sollte, und die Selbstverständlichkeit, mit der ich fast 2 Jahrzehnte den Aufträgen aus Staatsanwaltschaften und Gerichten gefolgt war, ein Vertrauen war, dessen Grundlage ich am Ende selbst nicht mehr stehen sah. Ich habe meine forensische Praxis in der Folge geschlossen. Ich schreibe heute, ich lehre, ich berate, ich begutachte nicht mehr in Strafverfahren. Wer mich danach fragt, dem sage ich, dass ich kein Werkzeug mehr bin, das man aus der Schublade nimmt und am Ende wieder hineinwirft, ohne sich um den Zustand des Werkzeugs zu kümmern. Diese Entscheidung ist die ehrlichste, die ich in meinem Berufsleben getroffen habe. Sie hat selbstverständlich einen nicht geringen Preis. Ich zahle ihn lieber selbst, als ihn dem nächsten Verfahren überlassen zu müssen.
Es ist mittlerweile fast 3 Uhr in dieser Nacht des 18. Mai. Die offenen Mahnungen für die Praxis meiner Frau liegen geordnet neben mir, die Erinnerung an Köln hat sich beruhigt, der Schlaf wird wahrscheinlich auch in den nächsten Stunden nicht kommen. Aber ich habe diesen Text geschrieben, und das ist eine andere Form, mit der Sache umzugehen, als ein weiterer Versuch mit Schlaftabletten oder ein weiterer Bilderbuch-Abend, an dem ich versuche, mir eine alternative Stimmung herbeizuziehen. Ich schreibe deshalb noch einen letzten Absatz, an alle, die diese Zeilen lesen, weil sie selbst Sachverständige sind, oder weil sie es werden wollen.
Wenn ihr in einem Verfahren spürt, dass die Linie überschritten ist, jenseits derer ein Mensch nicht mehr Mensch sein darf, dann zieht euren eigenen Strich, bevor jemand anderes ihn für euch zieht. Stellt euren eigenen Befangenheitsantrag, bevor andere es tun. Bittet selbst und rechtzeitig um eure förmliche Entpflichtung. Lasst euch nicht zureden, dass ihr durchhalten müsst, weil das Verfahren so groß und so wichtig sei. Kein Verfahren ist groß genug, um euch zu zerstören. Und wenn ihr am Ende mit einer Kostenrückforderung dasteht, mit einem Pressezitat, das euch ein Leben lang anhängen wird, und mit einem Apparat, der sich an einem Aschermittwoch über sich selbst lustig macht, dann seid ihr immer noch besser dran als die Variante eures Lebens, in der ihr nicht gegangen seid. Diese Lehre hat mich der Drach-Prozess gekostet. Ich gebe sie gerne weiter, damit sie irgendwann jemand anderem ein paar Verhandlungstage erspart.
Quellen
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 9. Mai 2006, 5 StR 453/05, BGHSt 54, 202 (Amtsträgereigenschaft von Redakteuren öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten).
- Bundesgerichtshof (2025). Beschluss zur Revision im Verfahren gegen Thomas Drach, Verwerfung als unbegründet, veröffentlicht im November 2025. Berichterstattung u. a. Aachener Zeitung, hessenschau.de, dpa.
- Landgericht Köln (2022). Hauptverfahren gegen Thomas Drach, Pressemitteilung Az. 321 Ks 10/21, 13. Januar 2022. Abgerufen am 19. Mai 2026 von https://www.lg-koeln.nrw.de.
- Landgericht Köln, Urteil v. 4. Januar 2024, 321 Ks 10/21 (15 Jahre Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung, u. a. versuchter Mord, schwerer Raub).
- Strafgesetzbuch, § 11 Abs. 1 Nr. 2 (Amtsträgerbegriff), § 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 334 (Bestechung).
- Strafprozessordnung, § 74 (Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit), § 76 (Pflicht zur Erstattung des Gutachtens, Entpflichtung), § 152 Abs. 2 (Anfangsverdacht und Legalitätsprinzip).
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), insbesondere §§ 5 bis 12 (Fahrt-, Übernachtungs-, Sachaufwendungen und Honorierung gerichtlich bestellter Sachverständiger).
- Kölner Stadt-Anzeiger (2022, 6. Oktober). Eklat im Drach-Prozess: „Die machen mich kaputt”. Berichterstattung zur Entpflichtung des Sachverständigen.
- Kölnische Rundschau (2022, 6. Oktober). Paukenschlag im Drach-Prozess: Gutachter in Köln will entpflichtet werden.
- Stuttgarter Nachrichten (2022, 7. Oktober). Drach-Prozess, mögliche Befangenheit: Gericht zieht Gutachter ab.
- t-online (2022, 6./7. Oktober). Drach-Prozess in Köln: Gutachter will nach Bestechungsversuch hinwerfen. Bestechungsversuch, Gutachter von Drach-Prozess abgezogen.
- Bild (2022, Oktober). Bestechungsvorwürfe gegen Drach-Gutachter (zitiert nach t-online und Kölner Stadt-Anzeiger).
- t-online (2022, 23. März). Drach-Prozess in Köln wird erneut vertagt. Verzögerung wegen Schulterschmerzen des Mitangeklagten.
- Ruhrnachrichten (2023, 22. Februar). Polizei vergisst Reemtsma-Entführer im Gefängnis: Karneval ist noch nicht ganz zu Ende.
- Tagesspiegel (2023, November). Deutschlands bekanntester Schwerverbrecher: Urteil im Raubüberfall-Prozess gegen Drach erwartet. Hintergrundbericht zum Verfahrensverlauf.
- t-online (2023, November). Bleibt Reemtsma-Entführer Thomas Drach bis zum Lebensende hinter Gittern? Prozess vor dem Ende.