DSGVO-Abmahnung
LG Bochum – Verstöße gegen die Vorgaben der DSGVO können nicht von Mitbewerbern abgemahnt werden
Das Landgericht Bochum hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren durch Urteil vom 07.08.2018 zu I-12 O 85/18 entschieden, dass ein Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO kein Wettbewerbsverstoß ist, der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann.
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