Die Morgendämmerung legt sich über Frankfurt am Main, die Stadt erwacht mit dem Dröhnen der startenden Flugzeuge und dem Flüstern der ersten Pendlerströme. Doch heute ist kein gewöhnlicher Tag. Es ist der Tag, an dem die Gerechtigkeit auf die Probe gestellt wird – durch mich, einen Experten für forensische Gesichtserkennung. Meine Expertise ist nicht nur ein Werkzeug, sie wird zum Richter über das Schicksal eines Menschen.
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Angesichts der rechtlichen Fragen, mit denen wir oft konfrontiert sind, insbesondere bei der Quantifizierung von „sehr wahrscheinlich“ in Prozent, möchte ich erläutern, warum ich als Gutachter entschieden habe, solche Zahlenangaben zu vermeiden. Die Wahrscheinlichkeit von Identität oder Nichtidentität wird bewusst als verbales Prädikat formuliert, denn biostatistische Berechnungen sind problematisch. Es fehlen ausreichend umfangreiche und validierte Datenbanken, die verschiedene ethnische Herkünfte und Altersgruppen berücksichtigen. Zudem wurden die Referenzbilder nicht unter standardisierten Bedingungen erstellt. Daher ist die „echte“ Ausprägung der Merkmale oft nicht erkennbar, und Berechnungen, die auf der „scheinbaren“ Ausprägung basieren, könnten zu falschen Schlussfolgerungen führen.