Beiträge

Mit Inkrafttreten der DSGVO gab es eine heiße Auseinandersetzung darüber, ob Verstöße gegen das Datenschutzrecht in Zukunft abgemahnt werden könnten. Viele Halb- und Unwahrheiten wurden veröffentlicht. Die allseits befürchtete Abmahnwelle ist bis zum heutigen Tag allerdings ausgeblieben. Nun hat das Landgericht Würzburg erstmals entschieden, dass eine unzureichende Datenschutzerklärung und eine fehlende SSL-Verschlüsselung auch unter Geltung der DSGVO einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellen. Das Landgericht Würzburg teilt in seinem Beschluss vom 13.09.2018 zu 11 O 1741/18 mit, dass eine Datenschutzerklärung, die nicht den Anforderungen der DSGVO genügt, einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Begründung ist äußerst knapp und enthält eine nähere Auseinandersetzung mit den Regeln der DSGVO nicht:
Weiterlesen