Der Sachverständige ist eine Person, die auf einem speziellen Wissensgebiet über außergewöhnliche Kenntnisse verfügt.
Natürlich können sich auch Private oder Firmen der besonderen Kenntnisse bedienen. Dies insbesondere als Vorsorgemaßnahme um (Gerichts-)Streitigkeiten durch Beweissicherung oder die Ermittlung von Erfolgsaussichten in Erfahrung zu bringen. Besondere Bedeutung erlangt der Sachverständige aber während eines anhängigen Gerichtsverfahrens.