Evidenz im digitalen Zeitalter: Die rechtssichere Nutzung von Screenshots als Beweismittel

Screenshot Als Beweismittel

Seien Sie Ihrer Konkurrenz stets einen Schritt voraus und lassen Sie wettbewerbs-, markenrechtliche oder ähnliche Verstöße, Beleidigungen oder Mobbing im Internet von uns beweiskräftig dokumentieren.

Die Zunahme der Digitalisierung stellt die Beweisführung vor immer neue Herausforderungen. Trotz der unverzichtbaren und unaufhaltbaren Ausweitung von Internetauftritten bleibt die digitale Beweisführung ein umstrittenes und uneinheitliches Terrain. Unabhängig davon, ob es sich dabei um wettbewerbswidriges Verhalten oder markenrechtliche Verstöße handelt, bleibt es eine Schwierigkeit, den entscheidenden Moment rechtssicher zu archivieren. Natürlich weiß heutzutage fast jeder, wie ein Screenshot erstellt wird.

Doch der Screenshot als Beweis birgt seine Tücken. Einige wissen zu gut, wie man diese manipulieren kann, sei es die Datums- und Zeitangabe oder gar der Inhalt des Screenshots. Die Beweiskraft eines Screenshots unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung, die eine umfassende Anerkennung der präsentierten Tatsachen sowie der vorgelegten und erhobenen Beweise und des gesamten Prozessinhaltes erfordert.

Vor Gericht ist der Screenshot ein gängiges und zulässiges Beweismittel, das vom Richter in Augenschein genommen wird. Gemäß § 371 Absatz 1 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) wird der Beweis durch Vorlegung oder Übermittlung der Datei angetreten, wenn ein digitales Dokument der Gegenstand des Beweises ist. Andere elektronische Daten, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, können wie private Urkunden behandelt werden. Ein Screenshot in Papierform hat in beweisrechtlicher Hinsicht lediglich den Stellenwert eines Augenscheinobjekts.

Da diese Möglichkeit für Screenshots nicht gegeben ist, obliegt es dem Richter zu entscheiden, welches Gewicht er diesem Augenscheinbeweis im Rahmen der freien Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO beimisst. Ein auf solchen Beweisen aufbauender Prozess ist jedoch mit erheblichen Risiken behaftet. In den meisten Fällen wird dem „normalen Screenshot“ mangels Fälschungssicherheit keine Rechtssicherheit und damit keine Beweiskraft beigemessen.

Allerdings gibt es auch atypische Fälle. Kürzlich hatten wir einen Fall, bei dem der Richter im Rahmen einer einstweiligen Verfügung und eines Bestrafungsantrags einen einfachen Screenshot als alleiniges Beweismittel zugelassen hat. Auf welches Fundament dieser richterlichen Entscheidung gebaut wurde, bleibt im Dunkeln, besonders da kein weiterer Sachverständiger zurate gezogen wurde. In Ermangelung einer neutralen Begutachtung erging ein Beschluss zugunsten eines einfachen Screenshots und zulasten der Sachverständigenbeurteilung. Das führte zu einer unanfechtbaren Strafzahlung in nicht unerheblicher Höhe. Ein faires Rechtsmittel gegen diesen Beschluss existiert nicht. Es drängt sich die Frage auf, wie ein Beschluss auf Basis eines nicht als rechtssicher anerkannten Beweismittels ergehen und endgültig sein kann.

Das ist wohlgemerkt die Ausnahme.

Um die Beweiskraft eines Screenshots nahezu unanfechtbar zu machen, sollten sie vorbereitet sein! Das Risiko eines erfolglosen Rechtsstreits ist erheblich, daher ist es von essenzieller Bedeutung, dass Sie Beweismittel gewissenhaft sichern. Schließlich tragen Sie im Falle des Misserfolgs die Kosten des Verfahrens. Gelingt Ihnen der Rechtstreit, muss die unterlegene Partei diese Kosten tragen, beziehungsweise sind die Aufwendungen im Rahmen des Schadensersatzes zu erstatten.

Unsere Methode der digitalen Beweissicherung umfasst das Speichern des Screenshots auf einem sicheren Server sowie die Erstellung zusätzlicher Kopien. Anschließend erfolgt eine ausführliche Dokumentation des verwendeten Mediums und der Ausschluss sogenannter Cache-Inhalte, die veraltet sein könnten. Dabei werden Zeit und Ort des Screenshots ebenso wie dessen Unveränderlichkeit detailliert dokumentiert und mittels eines Sachverständigengutachtens für eventuelle Rechtsstreitigkeiten hinterlegt.

Der erste Schritt – Sichern Sie die Beweise rechtssicher!

Wenn ein Rechteinhaber, sei es ein Urheber, Fotograf, Designer oder Markeninhaber, oder ein Betroffener wie ein Mobbing-Opfer, das in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wurde, rechtliche Schritte einleiten möchte, ist es unabdingbar, zunächst sämtliche Beweise zu sichern. Eine lückenlose Beweissicherung stellt sicher, dass Sie bei Bedarf Ihre Ansprüche durchsetzen können, ohne untragbare Risiken einzugehen.

Quellen für diesen Beitrag: BGH, Urteil vom 05. März 2014 – I ZR 127/12. Saarländisches OLG, Urteil vom 12. Mai 2020 – 5 U 100/19. Zivilprozessordnung (ZPO), aktuellste Fassung.

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