Geplänkel im Gerichtssaal
Das kann für unerfahrene Sachverständige schockierend und beleidigend wirken. Die Reaktion fällt dementsprechend emotional und im Ergebnis wenig überzeugend aus.
Unterschieden wird dabei zwischen ‚Stimmungsmache’ zur Herabwürdigung und Herbeiführen des Verlusts der Glaubwürdigkeit und faktenbasierten Argumenten (Falsche Ergebnisse oder ein gar unbrauchbares Gutachten). Stimmungsmache wird von den Gerichten in der Regel in keiner Weise bewertet. Es gehört zum anwaltlichen Handwerk und ist von den Anwälten weder persönlich noch beleidigend aufzunehmen. Die Gerichte beschränken sich bei ihrer Bewertung in aller Regel ausschließlich auf fachliche Fehler und bewerten diese rechtlich, bevor sie in der Sache ein Urteil sprechen. Ein Sachverständigengutachten dient dabei der Entscheidungsfindung und dies liegt auch völlig im Ermessen des Richters.
In diesem Falle ist es wichtig, nicht auf das Geplänkel einzugehen. Auch das spricht für die Kompetenz eines Gutachters, sich nicht aus dem Konzept bringen und provozieren zu lassen. Die Kompetenz des Gutachters steht zu diesem Zeitpunkt außer Frage. Wer sollte sie auch beurteilen? Es ist gerade Aufgabe des Gutachters, vor der Beauftragung die Übereinstimmung des Sachverhalts und des eigenen Sachverstands zu prüfen!
Viel wichtiger ist es, die fachlichen Argumente sauber zu behandeln. Das zeigt Professionalität und Souveränität. Das Gericht wird bei seiner Bewertung immer nur auf die fachliche Abhandlung eingehen. Alles was zählt ist, ob das Gutachten und die Berechnungen einer Überprüfung durch Dritte standhalten. Der Sachverständige sollte sich darauf konzentrieren, die fachlichen Kritikpunkte sauber aufzuarbeiten und die Vorgehensweise und Bewertung im Gutachten nachvollziehbar und schlüssig darzulegen. Das wird das Gericht überzeugen!