Der Sachverständige
Der Sachverständige ist eine Person, die auf einem speziellen Wissensgebiet über außergewöhnliche Kenntnisse verfügt.
Natürlich können sich auch Private oder Firmen der besonderen Kenntnisse bedienen. Dies insbesondere als Vorsorgemaßnahme um (Gerichts-)Streitigkeiten durch Beweissicherung oder die Ermittlung von Erfolgsaussichten in Erfahrung zu bringen. Besondere Bedeutung erlangt der Sachverständige aber während eines anhängigen Gerichtsverfahrens.
Wenn die Parteien und die Justiz in der Wahrheitsfindung an ihre Grenzen stoßen, ist der Sachverständige oder Gutachter gefragt. Die Tatsachenermittlung erfolgt an Hand des sogenannten Strengbeweisverfahrens.
Demnach erfolgt die Beweisermittlung im Rahmen des „SAPUZ“, mittels
- Sachverständigen
- Augenschein
- Parteien
- Urkunden
- Zeugen
Schon dies verdeutlicht die Bedeutung des Sachverständigen.
Da es Aufgabe des Gerichtes ist, die objektive Wahrheit zu finden, ist die Neutralität der, für gewöhnlich durch das Gericht bestellten, Gutachter ebenso wichtig. Zumindest wird der Gutachter durch das Gericht geleitet und angewiesen.
Zur Wahrung dieser Neutralität und Gewährleistung einer fachkundigen Beratung des Gerichtes, ist der Gutachter seinerseits verpflichtet, unverzüglich die Übereinstimmung der zur klärenden Fachfrage mit seiner Expertise zu überprüfen und alle Umstände zu benennen, die einer Unbefangenheit entgegenstehen könnten. Zudem können die Parteien vor Bestellung des Sachverständigen gehört werden. Sofern die Unbefangenheit nicht gewährleistet werden kann, sind die Parteien berechtigt, den Sachverständigen abzulehnen, wie ihnen dieses Recht auch analog zur Befangenheit des Richters zusteht. Auf Grund der besonderen Vertrauensposition und Sachkunde, handelt es sich um eine höchstpersönliche Aufgabe des Gutachters, die dieser nicht auf andere übertragen darf.
Insofern bedanke ich mich im Voraus für Ihr Vertrauen.