Abmahnung ohne SSL Zertifikat

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Ein SSL-Sicherheitszertifikat (Secure Sockets Layer) ist nicht nur ein Schönheitsmerkmal auf Ihrer Website. Es kann Ihnen einige Vorteile bieten. Vor allem können Ihnen aber gravierende Nachteile entstehen. Das liegt zum einen an der Transparenz und dem vielseitigen Angebot des Internets und zum anderen spielt Google wieder eine entscheidende Rolle!

Seit Jahresanfang werden diejenigen Seitenbetreiber, an den Pranger gestellt, die keine SSL-Verschlüsselung vorweisen können. Sie enthalten in der Browserleiste einen roten „not secure“ Vermerk! Diesen Trend setzte Google mit seinem hauseigenen Browser Chrome.  Durch diese Warnung wird so manch ein Nutzer schleunigst auf einer anderen Seite seine Neugier oder Interessen befriedigen!
SSL-verschlüsselte Seiten werden hingegen mit einem grünen Schloss abgesegnet!

Wer seine Webseite richtig abgesichert hat soll zudem Vorteile im Google-Ranking erfahren.

Doch es können ganz andere Probleme entstehen, wenn Sie Ihre Website nicht mittels SSL-Zertifikat absichern!

Sollten Sie als Webseitenbetreiber und Verantwortlicher Kontaktformulare verwenden, zB. Im Rahmen von Kundenanfragen sind Sie als Dienstanbieter im Sinne von § 2 Nr. 1 TMG dazu verpflichtet, die Kundendaten verschlüsselt zu übertragen. Dazu bedarf es eines zertifizierten Verschlüsselungsverfahrens (§ 13 Abs. VII TMG). Bei Missachtung dieser Normen droht Ihnen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro (§ 16 Abs. II Nr. 3, III TMG).

Zuständige Kontrollbehörde ist unter anderem das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit überwacht diese Behörde die Umsetzung des 2015 erlassenen IT-Sicherheitsgesetzes und achtet verschärft auf den ungenügenden Schutz und den unangemessenen Umgang personenbezogener Daten. Als ob eine drohende Strafzahlung in Höhe von 50.000 Euro nicht schon Angst einflößend wäre, können Probleme auch von anderer Seite drohen.

Sofern Sie z.B. aus Kostengründen gesetzliche Anforderungen an Ihre Website unterlassen, die Ihre Konkurrenten beachten, können Sie in die Abmahnfalle geraten!

Es kann ein Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegen. Gerade weil in dieser Rechtslage noch keine höchstrichterliche Entscheidung gefällt worden ist, ist die Lage extrem unsicher.  Sofern Ihre Website in datenschutzrechtlicher Hinsicht nicht dem Stand der Technik entspricht, riskieren Sie immer angreifbar zu sein! Wenn Ihre Seite hingegen den Vorgaben des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) entspricht- und dort wird eine SSL- oder TSL-Verschlüsselung als sicher angesehen- bewegen Sie sich auf sicherem Terrain!

Wenn hingegen ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, können Sie durch jeden einzelnen Konkurrenten abgemahnt und zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet werden!

Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein und handeln Sie jetzt!

Ich berate Sie bei der Beschaffung und der Installation ihres Sicherheitszertifikates. Gehen Sie kein Risiko ein; ein Webseitenbetreiber steht bei grober Fahrlässigkeit stehts in der Haftung.
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